Tierhalterhaftpflichtversicherung
Im Haftpflichtbereich gibt es viele unterschiedliche Risiken, durch die ein Schaden entstehen kann. Nicht nur Personen können Schäden verursachen, sondern auch deren Haustiere bzw. deren Tiere im Allgemeinen. Insofern gibt es auch eine spezielle Versicherung, die solche von einem Tier verursachte Schäden reguliert, nämlich die so genannte Tierhalterhaftpflichtversicherung. Allerdings ist es nicht für jeden Tierhalter notwendig, eine solche Versicherung abzuschließen, sondern es kommt darauf an, welche Art von Tier (Haustier) man hat. Denn die so genannten gezähmten Haustiere, worunter zum Beispiel Katzen, Hamster oder Meerschweinchen fallen, sind bereits über die gewöhnliche Privathaftpflichtversicherung des Tierhalters versichert, sollte von diesen Tieren ein Schaden verursacht worden sein. Anders sieht es jedoch aus, wenn ein Hund oder auch ein Pferd gehalten wird.
Was leistet die Tierhalterhaftpflichtversicherung?
Die Schäden, die von einem Hund oder einem Pferd verursacht worden sind, sind nicht über die normale Privathaftpflicht abgedeckt. Hier benötigt der Tierhalter dann also eine Tierhalterhaftpflichtversicherung, damit auch solche Schäden von einer Versicherung übernommen werden. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung hat zwei Aufgaben wahrzunehmen. Zum einen besteht die Leistung darin, wie es übrigens generell in Deutschland bei jeder Art von Haftpflichtversicherung der Fall ist, zunächst einmal zu prüfen, ob der Geschädigte auch berechtigte Ansprüche an den Versicherten stellt. Sollten diesbezüglich Zweifel bestehen, wird die Regulierung des Schadens zunächst oder mitunter auch dauerhaft abgelehnt. Werden die Ansprüche des Geschädigten hingegen als berechtigt angesehen, weil die Schuld des Versicherten bzw. vielmehr dessen Tieres eindeutig bewiesen wurde, reguliert die Tierhalterhaftpflichtversicherung dann den Schaden.
Welche möglichen Schadensfälle gibt es?
Wenn es um die Tierhalterhaftpflichtversicherung geht, dann denken die meisten Verbraucher sicherlich zunächst an den Hund, der einen Passanten oder dessen Hund beim Spaziergang beißen und somit verletzen könnte. Da nun aber viele Hundehalter davon überzeugt sind, dass ihr Hund so etwas niemals tun würde („Er will doch nur spielen“), verzichten viele Hundehalter auch fälschlicherweise auf den Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung bzw. in dem Fall einer Hundehaftpflichtversicherung. Dabei gibt es in der Praxis eine Schadensursache, die viel häufiger als der Biss des Hundes vorkommt, nämlich das Verursachen eines Verkehrsunfalls. Denn nicht selten gehen Hundehalter ohne Leine mit dem Hund spazieren, und sieht der Hund zum Beispiel einen anderen Hund und rennt auf diesen zu, kann es schnell zu einem Unfall kommen, weil zum Beispiel ein Auto ausweichen musste. Und selbst wenn man den Hund immer an der Leine führt kann sich kein Hundehalter gänzlich davon frei sprechen, dass sich der Hund in einem unachtsamen Moment einmal von der Leine losreißen könnte, was dann ebenfalls zu einem Unfall führen könnte.