Die Gebäudeversicherung

Wenn man einen Kredit aufnehmen möchte, dann spielen zumindest bei manchen Kreditarten auch immer einige Versicherungen eine Rolle, die im Zusammenhang mit dem Kredit genutzt werden können, sollten oder auch müssen. Bei einem Ratenkredit wird beispielsweise zur Absicherung nicht selten eine Restkreditversicherung abgeschlossen, beim Immobilienkredit ist es die Feuerversicherung, welche von der Bank mindestens verlangt wird. Da jeder Hauseigentümer ohnehin eine Gebäudeversicherung benötigt und diese Versicherung bereits die geforderte Feuerversicherung enthält, kann der Kreditnehmer natürlich auch direkt eine Gebäudeversicherung abschließen. Was beinhaltet diese Versicherung und weshalb ist sie so wichtig? Das eigene Heim ist definitiv die teuerste "Anschaffung", welche man in seinem Leben als Privatperson tätigt. Da der Wert des Eigenheims nur selten unter 100.000 Euro liegt, muss man in der Regel auch einige Jahrzehnte den jeweiligen Immobilienkredit abzahlen. Der hohe Wert des Eigenheims bringt aber auch Risiken mit sich, nämlich das Schäden an der Immobilie entstehen können und die Regulierung der Schäden mitunter den finanziellen Rahmen des Eigentümers sprengen könnte.

Genau an diesem Punkt setzt die Gebäudeversicherung an. Diese Versicherung stellt im Grunde das für das Gebäude dar, was die Hausratversicherung für den Innenraum der Immobilie ist. Die Leistung der Gebäudeversicherung besteht darin, die Kosten für die Behebung von Schäden zu übernehmen, die an der Immobilie entstanden sind. Es sind viele mögliche Ursachen durch die Gebäudeversicherung abgesichert, aber nicht alle erdenklichen Schadensursachen. Unstrittig bei allen Versicherungen dieser Art ist die Leistung, dass ein Schaden reguliert wird, der aufgrund von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Feuer oder auch durch mutwillige Beschädigungen von fremden Personen (Vandalismus) entstanden ist. Möchte der Eigentümer noch weitere Schadensarten versichern lassen, dann ist in der Regel ein spezieller Einschluss dieser Schadensarten notwendig. Die Frage ist an dieser Stelle allerdings, welche Schadensursachen es noch geben kann. Schäden durch andere Personen sind bereits abgesichert, da Gleiche gilt für die "normalen" Naturgewalten und Brand.

Mängel an der Substanz des Gebäudes sind nicht versicherbar, hier kommt jedoch rechtlich betrachtet unter Umständen die Baufirma für den Schaden auf. Es gibt jedoch noch die so genannten Elementarschäden, die im Rahmen des Einschlusses einer Elementarschäden-Versicherung in die Gebäudeversicherung oftmals ebenfalls versichert werden können. Unter den Elementarschäden versteht man Schäden, welche durch Vulkanausbrüche, Lawinen, Erdbeben, Überschwemmungen oder andere so genannte Naturkatastrophen entstehen können. Solche Versicherungseinschlüsse sind natürlich nur dann sinnvoll, wenn man in einem Gebiet wohnt, welches von einer der genannten Naturkatastrophen "bedroht" ist. Befindet sich die Immobilie beispielsweise am Alpenrand, ist der Einschluss der Gefahr durch Lawinen sicherlich sinnvoll. Lediglich die beiden Risiken innere Unruhen/Bürgerkrieg und Krieg sind im Rahmen einer Gebäudeversicherung generell nicht versicherbar.