Das Leasing

In den Bereich der Finanzierung fällt neben den verschiedenen Krediten auch das Leasing. Das Leasing wird häufig auch als einer Art Mietkauf bezeichnet, tatsächlich muss man aber konkret zwischen den verschiedenen Leasing-Varianten unterscheiden, denn nicht automatisch kann man das zuvor gemietete (geleaste) Objekt anschließend auch kaufen. Vom Grundsatz her ist es zunächst nämlich so, dass man einen bestimmten Sachwert beim Leasing vom Eigentümer mietet. Somit ist das Leasing im Grunde mit dem mieten einer Wohnung vergleichbar, nur dass das Leasing zum einen nur bei beweglichen Sachen stattfindet und zum anderen auch zeitlich begrenzt ist. In der Praxis werden zu 90 Prozent zwei verschiedene "Sachen" durch das Leasing finanziert, nämlich auf der einen Seite Fahrzeuge und auf der anderen Seite Maschinen. Leasing wird in erster Linie im gewerblichen Bereich genutzt, im Rahmen des Auto-Leasing z.B. dem Kleinwagen Leasing findet man diese Finanzierungsform aber auch im privaten Bereich vor.

Unternehmen nutzen die Finanzierungsvariante Leasing oftmals und gerne, um beispielsweise neue Maschinen oder auch Fahrzeuge zu finanzieren. Für Unternehmen bietet das Leasing zwei Vorteile, nämlich dass die Leasingraten von der Steuer abgesetzt werden können und somit den zu versteuernden Ertrag mindern, und zudem werden durch das Leasing keine liquiden Mittel "blockiert", die man vielleicht an anderer Stelle benötigt. Im privaten Bereich hingegen kommt das Leasing in der Praxis eigentlich ausschließlich als Pkw-Leasing vor. Auch wenn man die Leasingraten als Privatperson nicht steuerlich geltend machen kann, so findet sich für manche Kunden dennoch auch hier ein Vorteil, nämlich die gegenüber einer möglichen Kreditrate recht geringe Leasingrate. Leasing eignet sich im Privatbereich also im Grunde ausschließlich für Personen, die ein Auto finanzieren möchten, denen aber die Kreditraten bei einer Finanzierung mittels eines Autokredites zu hoch sind. Wie aber genau funktioniert das Leasing nun in der Praxis und welche Abläufe sind zu beachten? Am Beispiel vom Auto-Leasing im privaten Bereich lässt sich die Funktionsweise des Leasing sehr gut erläutern. Zunächst wird zwischen dem Leasinggeber, also dem Eigentümer des Fahrzeuges, und dem Leasingnehmer ein Leasingvertrag geschlossen. Dieser beinhaltet vor allem fünf Hauptkomponenten und Fakten. Das sind die Höhe der Sonderzahlung zu Beginn vom Leasing, die Höhe der Leasingraten, der Leasingzinssatz, die Laufzeit und die später mögliche Restwertzahlung. Konkret läuft Leasing dann so ab, dass der Leasingnehmer als Erstes eine Sonderzahlung leistet.

Angenommen es soll ein Fahrzeug mit einem Wert von 20.000 Euro geleast werden, dann könnte die Sonderzahlung beispielsweise 4.000 Euro betragen (20 Prozent). Ferner wird eine Laufzeit von beispielsweise vier Jahren vereinbart, innerhalb der eine monatliche Leasingrate von 150 Euro zu zahlen ist. Was das weitere Vorgehen nach Ende der Laufzeit betrifft, so gibt es hier beim Leasing zwei verschiedene Varianten. Die eine Variante besteht darin, dass der geleaste Pkw nach Ende der Leasingdauer wieder an den Eigentümer und vorherigen Leasinggeber zurück gegeben wird. In diesem Fall sind vom Leasingnehmer keine weiteren Zahlungen zu leisten. Die zweite Variante besteht darin, dass der Leasingnehmer sich dazu entschließt, das Fahrzeug nach Ablauf der Leasingdauer zu kaufen, also Eigentümer zu werden. In diesem Fall ist natürlich noch eine Zahlung fällig, die eigentlich von der Höhe her dem zuvor kalkulierten Restwert des Fahrzeuges entsprechen sollte. Wenn man das vorherige Beispiel in Anspruch nimmt, dann könnte der kalkulierte Restwert zum Beispiel bei ca. 9.000 Euro liegen. Denn der Wert des Fahrzeuges betrug neu 20.000 Euro, 4.000 Euro Sonderzahlung und die 48 Monatsraten je 150 Euro ergeben zusammen 11.200 Euro, sodass ein Restwert von 9.000 Euro kalkuliert werden konnte. In der Praxis ist es jedoch häufig so, dass die geforderte Zahlung zum Erwerb des Pkw über dem kalkulierten Restwert liegt. Diese Tatsache ist auch der Hauptgrund dafür, dass man Leasing im privaten Bereich eigentlich kaum empfehlen kann. Denn wird eine höhere Summe als der kalkulierte Restwert von 9.000 Euro (Beispiel) gefordert, zahlt der Leasingnehmer in der Summe mehr als den eigentlichen Wert des Fahrzeuges von 20.000 Euro. Die Leasingzinsen sind beim Beispiel übrigens zur Vereinfachung außen vor gelassen, würden in der Praxis aber natürlich auch noch hinzu kommen.