Die Restkreditversicherung

Im Darlehensbereich gibt es unterschiedliche Arten von Sicherheiten, die von der Bank verlangt werden können und vom Kreditsuchenden gestellt werden müssen, wenn die Genehmigung eines Darlehens stattfinden soll. Zu den Kreditsicherheiten zählt unter anderem auch die Restkreditversicherung, die häufig auch unter dem Namen Restschuldversicherung oder Kreditversicherung abgeschlossen werden kann. Die Restkreditversicherung soll in erster Linie darum abgeschlossen werden, damit die Zahlung der Kreditraten, also die Tilgung des Kredites, nicht aufgrund negativer und unvorhersehbarer Ereignisse beim Kreditnehmer gefährdet wird oder ausfällt.

Dabei muss man darauf achten, welche Risiken in der gewählten Restkreditversicherung genau eingeschlossen sind, da es hier mitunter Unterschiede zwischen den verschiedenen Anbietern der Restschuldversicherung gibt. Ein Risiko ist im Grunde in jeder Art von Restkreditversicherung eingeschlossen, nämlich das Todesfallrisiko des Versicherten. Es macht natürlich im Übrigen Sinn, wenn der Kreditnehmer auch gleichzeitig die versicherte Person ist. Sollte der Versicherte also versterben, dann zahlt die Restkreditversicherung eine Versicherungssumme aus, ähnlich wie es bei der reinen Risikolebensversicherung der Fall ist. Diese Versicherungssumme kann entweder dem ursprünglich aufgenommenen Darlehensvertrag entsprechen, es gibt aber auch eine Variante, innerhalb der sich die Versicherungssumme mit der fallenden Restschuldsumme des Darlehns verringert.

Der Vorteil ist, dass der Beitrag zur Versicherung bei dieser Variante etwas geringer ist, als wenn stets der volle Kreditbetrag versichert ist. Neben dem Todesfallrisiko sichern viele Versicherungen dieser Art auch noch das Risiko der Berufsunfähigkeit ab. Sollte der Versicherte und Kreditnehmer berufsunfähig werden, übernimmt die Restkreditversicherung die Zahlung der noch ausstehenden Kreditraten. Das Risiko Arbeitslosigkeit kann ebenfalls Bestandteil einer Restkreditversicherung sein. Sollte der Kreditnehmer ohne eigenes Verschulden arbeitslos werden, dann zahlt auch hier die Versicherung die noch ausstehenden Raten und zwar für den gesamten Zeitraum der Arbeitslosigkeit.