Förderung einer Photovoltaik Anlage

Aufgrund der noch relativ hohen Vergütungssätze für den Solarstrom lohnt sich nach wie vor für nahezu alle privaten Hausbesitzer der Kauf und die Installation der Photovoltaikanlage. Normalerweise ist die Anschaffung über einen normalen Kredit der Hausbank finanzierbar, es gibt aber zudem auch eine Photovoltaik Förderung, welche man in Anspruch nehmen kann. Die Förderung von Photovoltaikanlagen ist von verschiedenen Seiten aus zu erhalten. Zum einen fördert der Bund nach wie vor diese Anlagen, aber auch die meisten Bundesländer können in diesem Bereich eine Photovoltaik Förderung anbieten. Generell besteht diese Förderung nicht aus direkten Zulagen, sondern die Förderung ist in Form von Darlehen mit sehr guten Konditionen vorhanden und zudem durch die Garantie der Einspeisevergütungen. Die Grundlage der Photovoltaik Förderung durch den Bund bildet das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

Der erste Teil der Förderung besteht darin, dass die Einspeisevergütungen für einen Zeitraum von 20 Jahren garantiert sind. Der Betreiber der Anlage nimmt demnach kein Risiko in Kauf, dass er eventuell nach einigen Jahren einen geringeren Ertrag erzielt, weil etwa die Vergütungen sinken würden. Derzeit (Mai 2010) erhält man für Hausdachanlagen je nach Größe noch eine Vergütung zwischen 37 und 39 Cent, und diese wie bereits kurz erwähnt für 20 Jahre garantiert. Der zweite Teil der Förderung ist die Photovoltaik Förderung durch die KfW. Diese stellt besonders zinsgünstige und auch von den weiteren Konditionen her günstige Darlehen zur Verfügung. Diese Darlehen können über die Hausbank beantragt werden und haben allgemein eine Laufzeit von zehn Jahren. Neben dieser Förderung durch die staatliche KfW-Bank vergibt auch die Umweltbank Förderdarlehen für den Kauf von Photovoltaikanlagen, das Gleiche gilt für die GLS-Bank. Die jeweiligen Konditionen sind sehr ähnlich und zusammenfassend trägt der Kunde hier kaum eine höhere Zinsbelastung (vom Prozentsatz her) als bei einem Immobilienkredit.

Im Rahmen des Investitionszulagengesetzes bekommen die Betreiber einer Photovoltaikanlage zudem eine bestimmte Investitionszulage in manchen Bundesländern. Dieses trifft derzeit auf alle sechs Bundesländer in Ostdeutschland (inklusive Berlin) zu. Über diese staatliche Förderung hinaus kann man in manchen Bundesländern auch eine Förderung des Bundeslandes in Anspruch nehmen. Auch hier besteht die Förderung nahezu ausschließlich in der Form, dass ein Darlehen mit günstigen Konditionen vergeben wird. Eine solche Bundesland-Förderung gibt es zum Beispiel in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Generell sollte man sich also stets nach verschiedenen Förderungsmöglichkeiten erkundigen, denn nicht selten gibt es auch Förderungen auf kommunaler Ebene , die hier natürlich nicht im Einzelnen erwähnt werden können.