Schufa Eintrag löschen lassen möglich?

Von der Eröffnung des ersten Girokontos bis hin zum Abschluss eines Immobiliendarlehens sammelt die Schufa die Daten von nahezu jedem Bundesbürger. Aufgrund dieser gewaltigen Datenmengen kann es schnell einmal vorkommen, dass ein Eintrag fehlerhaft ist. Das kann beispielsweise eine veraltete Anschrift sein oder ein gänzlich unberechtigter Eintrag. Wer wissen will, was über ihn gespeichert ist, muss zunächst eine kostenpflichtige Eigenauskunft einholen. Eine abgekürzte Auskunft kann man dagegen einmal im Jahr kostenlos bekommen.
Bei falschen Eintragungen sollte man die Schufa unter Hinweis auf die §§ 33 bis 35 des Bundesdatenschutzgesetzes schriftlich auffordern, die Daten umgehend zu löschen. Es wird dann zunächst überprüft, ob der Eintrag zu Recht erfolgte. Sofern sich die Umstände nicht innerhalb einer angemessenen Frist aufklären lassen, wird man die Daten nicht sofort entfernen, sondern zunächst sperren lassen. Sie sind dann für Dritte nicht mehr sichtbar. Erst danach wird die Schufa die falschen Daten vollständig und dauerhaft entfernen.
Alternativ kann man auch das beteiligte Vertragsunternehmen als Verursacher direkt bitten, die unzutreffenden Angaben wieder zu löschen. Dieses ist auch gesetzlich verpflichtet, falsche Meldungen wieder zurückzunehmen. Zudem haftet das Vertragsunternehmen für die weitreichenden Folgen, die aufgrund falscher Daten entstehen können.
Falsche Eintragungen können beispielsweise dazu führen, dass man keinen Handyvertrag abschließen kann oder keinen Kredit bekommt. Jeder Verbraucher sollte deshalb zumindest einmal jährlich eine Eigenauskunft
anfordern und auf eventuelle Unstimmigkeiten überprüfen.