Die Kreditsicherheiten

Grundsätzlich werden viele Kredite seitens der Banken nur dann vergeben, wenn man vom Kunden und Kreditnehmer eine Sicherheit bekommt. Diese dient der Absicherung des Kreditausfallrisikos, sodass der Kreditgeber diese erhaltene Sicherheit verwerten kann, falls der Kreditnehmer die Darlehensraten nicht mehr zahlen kann. Diese Sicherheiten sind in verschiedenen Standards vorhanden und werden als Kreditsicherheiten bezeichnet. Es gibt rund eine Hand voll unterschiedlicher Kreditsicherheiten, die man in die sachlichen (dinglichen) und personenbezogenen Kreditsicherheiten einteilen kann. Sachliche Sicherheiten kommen z.B. beim Leasing wie dem Auto Leasing zum tragen, da dort die Leasingsache dem Finanzierungsgeber "gehört". Wenn Sie also einen Golf R leasen dürfen Sie das Fahrzeug zwar nutzen, der Fahrzeugbrief bleibt aber beim finanzierenden Institut als Sicherheit.

Zudem ist oftmals noch von so genannten Pseudo-Sicherheiten die Rede, die so bezeichnet werden, weil sie zwar als Sicherheit entgegen genommen werden, aber faktisch in der Praxis keine verwertbare Sicherheit darstellen. Eine klassische Pseudo-Kreditsicherheit ist zum Beispiel die Abtretung von Bezügen, die sich einige Kreditgeber als Sicherheit für einen Ratenkredit oder auch einen Dispokredit geben lassen. Das Problem bei dieser "Sicherheit" besteht jedoch darin, dass wenn der Kreditnehmer seinen Kredit nicht mehr zurück zahlen kann weil er arbeitslos geworden ist, was sehr häufig der Grund für Zahlungsrückstände ist, dann nützt dem Kreditgeber auch diese Abtretung nichts, weil in der Regel kein pfändbares Einkommen mehr vorhanden ist. Bei den "echten" Kreditsicherheiten ist die Situation natürlich eine ganz andere, denn hier sind auch verwertbare Sachen und Gegenwerte vorhanden.

Die einzige personenbezogene Kreditsicherheit ist die Bürgschaft, denn hier besteht die Sicherheit in einer anderen Person und deren Einkommen oder deren Vermögen. Weitere Kreditsicherheiten werden als dingliche Sicherheiten bezeichnet. Dazu gehören zum Beispiel die Abtretung von Forderungen, die Verpfändung von Spar- oder Wertpapierguthaben, die Sicherungsübereignung von Fahrzeugen (oder auch Maschinen im gewerblichen Bereich), sowie natürlich die Grundschuld bei Immobilienkrediten. Unterschiede bei den Kreditsicherheiten gibt es zudem in der Hinsicht, mit welchem Wert diese seitens der Bank angesetzt werden, denn es wird bei weitem nicht jede Kreditsicherheit zu 100 Prozent angesetzt.
Wenn Sie sich für das Thema interessieren, können Sie Kredite im Vergleich beim Kreditvergleich anschauen und sich näher über aktuelle Konditionen informieren.