Lohnbezüge abtreten

Die Abtretung von Bezügen fällt in den Bereich der Kreditsicherheiten, auch wenn diese Sicherheit heute kaum noch verwendet wird bzw. oftmals als eine Art von "Pseudosicherheit" etwas negativ belastet ist. Im Rahmen der Abtretung von Bezügen unterschreibt der Kreditnehmer eine Vereinbarung, mit der er praktisch sein Gehalt an den Kreditgeber insoweit verpfändet, als dass sich dieser bei Nicht-Ratenzahlung an diesem Gehalt bedienen darf.

Was in der Theorie ganz plausibel klingt, ist in der Praxis allerdings nur selten durchführbar. Warum ist das so bzw. wo genau liegen die Probleme? Wenn man einmal davon ausgeht, dass der Kreditnehmer nicht absichtlich aufhört seine Kreditraten zu zahlen, weil er keine Lust mehr dazu hat, dann ist es in den meisten Fällen so, dass die Rate nicht mehr tragbar ist, weil das Einkommen des Kreditnehmers sich aus verschiedenen möglichen Gründen verringert hat. Oftmals ist Arbeitslosigkeit die Ursache hierfür. Falls der Kreditnehmer also arbeitslos geworden ist und aus diesem Grunde seine Kreditraten nicht mehr ordnungsgemäß zahlen kann, könnte die Bank an dieser Stelle natürlich (theoretisch) von ihrem Recht Gebrauch machen, sich aus dem Gehalt heraus zu befriedigen.

Da der Kreditnehmer allerdings kein Einkommen mehr hat, sondern nur noch Arbeitslosengeld bezieht, gibt es auch in den meisten Fällen nichts mehr, was die Bank noch pfänden könnte. Das Arbeitslosengeld ist in den meisten Fällen zu niedrig und liegt unter der Pfändungsfreigrenze bzw. der Kreditnehmer hat noch andere feste Ausgaben, die eine Kreditraten-Zahlung dann nicht mehr zulassen. Nicht selten ist es also in der Praxis der Fall, dass die Bank zwar die Abtretung von Bezügen als Kreditsicherheit entgegen genommen hat, diese Sicherheit aber dennoch nicht verwerten kann und somit gezwungen ist, den Kredit entweder abzuschreiben oder die Zins- und Tilgungszahlung für einen bestimmten Zeitraum auszusetzen.