Guthaben und Wertpapiere verpfänden

Eine bei den meisten Banken sehr beliebte Kreditsicherheit ist die Verpfändung von Sparguthaben bzw. von Wertpapieren. Hier hat der Kreditnehmer im Gegensatz zu der Abtretung von Bezügen auch einen Gegenwert "in der Hand", der sich im Schadensfall auch verwerten lässt. Bei der Verpfändung von Sparguthaben ist es der Fall, dass der Kreditnehmer diese Guthaben in Höhe des Kreditbetrages an die jeweils kreditgebende Bank verpfändet. In der Praxis geschieht das so, dass das Sparbuch an den Kreditgeber übergeben wird und zusätzlich wird das Sparbuch mit einem Sperrvermerk versehen. Auf diese Art und Weise wird gewährleistet, dass weder der Gläubiger noch der Sparbuchinhaber ohne Wissen der anderen Partei Verfügungen von dem verpfändeten Sparbuch vornehmen können.

Vom Grundsatz her sind Spareinlagen bei den Banken als Sicherheit für einen Kredit sehr beliebt, weil diese zu 100 Prozent auch als Sicherheit angesetzt und bewertet werden können. Da Sparguthaben als sehr sicher gelten und keinerlei Risiken in diesem Bereich bestehen, können diese von der Summe her auch voll als Sicherheit angesetzt werden, der Beleihungswert entspricht also dem Guthaben auf dem jeweiligen Sparkonto. Mancher Verbraucher wird sich an dieser Stelle natürlich die Frage stellen, warum man sein Sparguthaben verpfändet und als Kreditsicherheit vergibt, anstatt das Guthaben einfach zu verfügen und dann gar keinen Kredit mehr aufnehmen zu müssen. Sinnvoll ist diese Vorgehensweise auch nur dann, wenn die "Verluste" in Form von entgangenen Zinsen oder der Zahlung von Vorschusszinsen bei einer vorzeitigen Auflösung oder Verfügung vom Sparkonto größer wären, als die Kreditzinsen, die man zahlen muss. Nutzt man beispielsweise eine Spareinlage mit einer Verzinsung inkl. etwaiger Bonuszinsen von beispielsweise sechs Prozent und man erhält auf der anderen Seite den Kredit bereits zu einem Zinssatz von fünf Prozent effektiv, dann macht es natürlich keinen Sinn, die Spareinlage aufzulösen statt einen Kredit aufzunehmen. Ähnlich wie die Verpfändung von Sparguthaben läuft in der Praxis auch die Verpfändung von Wertpapieren ab. Es wird hier natürlich kein Sparbuch an den Kreditgeber übergeben, sondern das Depot wird mit einem Sperrvermerk versehen, sodass auch hier keine Verfügungen mehr zulässig sind, die nicht von beiden Seiten genehmigt wurden. In der Praxis kann entweder das gesamte Depot mit einem Sperrvermerk versehen werden, oder aber es werden nur einzelne Wertpapier-Bestände verpfändet und gesperrt, wenn der Gesamtwert des Depots zu Beispiel höher als der zu erhaltende Kreditbetrag ist. Die Bewertung dieser Kreditsicherheit in Form der verpfändeten Wertpapiere ist für die Bank allerdings etwas aufwendiger und differenzierter zu betrachten, als es bei der Verpfändung von Sparguthaben der Fall ist.

Während Spareinlagen im Grunde immer zu einhundert Prozent als Sicherheit bewertet werden können, schaut sich die Bank bei der Bewertung der Sicherheit "Verpfändung von Wertpapieren" ganz genau an, um welche Art von Wertpapieren es sich handelt, denn die verschiedenen Wertpapiere verfügen natürlich auch über unterschiedliche Risiken und können an Wert verlieren, was bei den Sparguthaben nicht der Fall ist. Als sehr sicher werden beispielsweise alle Bundeswertpapiere angesehen, sodass diese auch zu 100 Prozent bewertet werden und mit dem vollen Nennwert als Kreditsicherheit angenommen werden können. Ebenfalls als sehr sicher gelten Staatsanleihen mit einem sehr guten Rating (AAA oder AA), welches die sehr gute Bonität des Emittenten angibt. Auch diese Wertpapiere werden fast immer mit 100 Prozent bewertet, gleiches gilt auch noch für andere Arten von Anleihen. Auch manche Investmentfonds werden zu 100 Prozent bewertet, allerdings nur Geldmarktfonds und einige Rentenfonds. Möchte man als Kreditnehmer zum Beispiel Aktien oder Aktienfonds als Kreditsicherheit verpfänden, dann wird hier in der Regel der Kurswert der Aktie bzw. der Preis des Fonds als Basis genommen und dieser Kurswert wird dann zu 60-80 Prozent (je nach Art der Aktie bzw. des Fonds) als Sicherheit entgegen genommen. Konkret bedeutet dass, wenn man Aktien im Depot hat, die aktuellen einen Kurswert von insgesamt 50.000 Euro besitzen, dann können nur 30.000 Euro bis 40.000 Euro als Kreditsicherheit dienen. Durch diesen "Abschlag" möchte sich der Kreditgeber gegen Kursverluste absichern, die dann stets auch zwangsläufig zur Folge haben, dass die Sicherheit als solche weniger Wert ist. Manche besonders spekulative Aktien werden sogar nur mit 20-40 Prozent des Kurswertes bewertet oder auch gar nicht als Sicherheit akzeptiert. Gleiches gilt im Allgemeinen ohnehin für Zertifikate oder Optionsscheine.