Forderung abtreten

Eine weitere Kreditsicherheit stellt die Abtretung von Forderungen dar. Damit ist gemeint, dass der Kreditnehmer bestimmte Forderungen gegenüber einem Unternehmen hat, welche er nun an den Kreditgeber des Darlehens als Kreditsicherheit abtreten möchte. In den meisten Fällen handelt es sich um die Abtretung von Lebensversicherungen, und zwar von Kapitallebensversicherung, da zum Beispiel die Risikolebensversicherung keinen Gegenwert in dem Sinne hat, den der Kreditgeber im Schadensfall verwerten könnte.

Im Vergleich zur Verpfändung von Sparguthaben muss der Kreditnehmer bei der Abtretung der Lebensversicherung auch nicht überlegen, ob es vielleicht sinnvoller wäre, die Kapitallebensversicherung aufzulösen und keinen Kredit aufzunehmen, denn die vorzeitige Kündigung einer LV bringt fast immer große Renditeeinbußen mit sich, besonders in den ersten fünf Jahre ab Beginn der Versicherung. Aus diesem Grunde ist es für den Versicherten und Kreditnehmer also immer vorteilhafter, die Lebensversicherung nicht aufzulösen sondern als Sicherheit für den Kredit abzutreten. Durch die Abtretung als solches erhält der Gläubiger der Forderung, also jetzt die kreditgebende Bank, alle Rechte aus dem Versicherungsvertrag. Die Bewertung einer solchen Kreditsicherheit ist im Gegensatz zur Bewertung von Wertpapieren für den Kreditgeber hier wieder relativ einfach, denn üblicherweise wird einfach der Rückkaufswert als Beleihungswert genommen.

Den Rückkaufswert kann man zu jedem Zeitpunkt bei der Versicherung erfragen und dieser stellt die Kapitalsumme dar, die man bekommen würde, wenn man die Kapitallebensversicherung jetzt kündigen und auflösen würde. In der Praxis ist der Rückkaufswert oftmals sogar deutlich niedriger, als die Summe der Beiträge, die man bisher eingezahlt hat, was aber für die Bewertung als Kreditsicherheit im Grunde keine Rolle spielt, denn in diesem Zusammenhang zählt wirklich nur, mit welchem Kapitalbetrag die Bank rechnen kann, wenn sie die Kreditsicherheit verwerten müsste.