Nachteile

Die PKV hat für viele Verbraucher und Versicherte nicht nur Vorteile zu bieten, sondern natürlich kann es auch Nachteile gegenüber der GKV geben. Daher sollte man stets diese Vor- und Nachteile gegenüber stellen, falls man sich in naher Zukunft zwischen GKV und der privaten KV entscheiden muss bzw. entscheiden möchte. Die Nachteile können sich im Grunde auf alle Bereiche erstrecken, also den Beitrag, die Leistungen oder sonstige Konditionen betreffen. Ganz wichtig ist dabei jedoch zu erwähnen, dass Vor- und Nachteile nur im Einzelfall überprüft werden können, denn was für den Versicherten X ein Nachteil ist, kann für den Versicherten Y im Vergleich zwischen beiden Versicherungs-Systemen durchaus ein Vorteil sein.

Die Unterschiede zwischen GKV und PKV als Anhaltspunkt


Die möglichen Nachteile, welche die PKV für einen Versicherten haben könnte, lassen sich im ersten Schritt am besten anhand der grundsätzlichen Unterschiede zwischen den zwei Krankenversicherungs-Systemen festmachen bzw. heraus finden. Ein großer Unterschied ist zum Beispiel, dass Kinder und Partner mitunter kostenlos zu versichern sind, was nur bei der GKV möglich ist. Für alle verheirateten Versicherten, mit oder ohne Kinder, kann dies Tatsache ein Nachteil der PKV sein, denn mitunter ist der Gesamtbeitrag dann höher als er bei der gesetzlichen KV mit Familienversicherung wäre. Zu einem weiteren Nachteil kann die Tatsache werden, dass der Beitrag zur PKV auch auf der Grundlage des Gesundheitszustandes und des Alter festgelegt wird. Besonders für ältere und kranke Menschen ist die PKV daher nicht selten aufgrund von Risikozuschlägen und hohen Beiträgen im Alter unbezahlbar.

Leistungen als weiterer Nachteil?


Bei den zuvor genannten möglichen Nachteilen ging es vornehmlich um die Kosten, also dass der Beitrag zur PKV unter Umständen für den Verbraucher höher ist, als wenn man sich gesetzlich versichern würde. Aber auch wenn es meistens heißt, die PKV würde stets (deutlich) bessere Leistungen wie die GKV anbieten, so ist das pauschal so nicht richtig. Denn im Basistarif sind die Leistungen theoretisch etwa auf dem gleichen Level wie bei der gesetzlichen KV, und können in der Praxis sogar geringer sein. In solchen Fällen wäre es also sogar von der Leistungs-Seite ein Nachteil, wenn man sich privat versichern würde. Solche „geringeren“ Leistungen können zum Beispiel dann vorhanden sein, wenn ein Hilfsmittel benötigt wird, für dessen Anschaffung die Krankenversicherung die Kosten übernehmen soll, beispielsweise ein Rollator. Laut gesetzlichem Leistungskatalog kann es gut möglich sein, dass der GKV-Versicherte dieses Gerät bekommt, bei der PKV der Antrag auf Kostenerstattung aber abgelehnt wird, das der Rollator nicht ausdrücklich als Hilfsmittel mit Kostenübernahme im Tarif genannt wird.