Kreditlexikon G

Gebäudeversicherung: Durch die Gebäudeversicherung werden Gebäudeschäden durch zum Beispiel Elementarschäden abgesichert, es lassen sich aber auch weitere Risiken versichern.
Gewerbedarlehen: Ein Gewerbedarlehen wird im Gegensatz zum Darlehen an Privatpersonen nur an Unternehmen oder Selbständige vergeben.
Gläubiger: Als Gläubiger wird derjenige bezeichnet, welcher Forderungen gegen den Kreditnehmer hat
Grundschuld: Durch die Eintragung einer Grundschuld in das Grundbuch einer Immobilie wird die Forderung eines Kreditgebers abgesichert.
Geldwerter Vorteil: der geldwerte Vorteil oder auch Sachbezug genannt ist eine zusätzliche Leistung des Arbeitgebers, wie z.B. ein Gutschein, ein Fahrtkostenzuschuss, ein Dienstwagen oder eine andere Leistung.