Der Beleihungswert

Der Beleihungswert spielt im Kreditbereich vielfach eine sehr große Rolle, und zwar konkret im Rahmen der Besicherung von Darlehen. Bei einer Kreditsicherheit ist es so, dass die Bank bewerten muss, bis zu welchem Betrag diese jeweilige Sicherheit auch zu verwenden ist. Dieser berechnete Betrag wird dann auch als Beleihungswert bezeichnet, denn bis zu diesem Wert kann diese Sicherheit beliehen werden. Wie der Beleihungswert berechnet wird und wie hoch dieser letztendlich angesetzt wird, hängt in erster Linie von der Art der Sicherheit ab und natürlich auch etwas von der Bonität des Kunden und der Bewertungsmethode der jeweiligen Bank. Generell kommen als Kreditsicherheiten die Bürgschaft, eine Verpfändung, eine Abtretung von Forderungen, die Grundschuld (Hypothek) oder eine Sicherungsübereignung in Frage. Die Bürgschaft spielt jedoch im Rahmen des Beleihungswertes keine Rolle, da es hier keinen sachlichen Gegenwert gibt, den man ansetzen könnte, sondern es handelt sich um eine Personensicherheit. Eine große Rolle spielt der Beleihungswert auf jeden Fall bei der Immobilienfinanzierung.

Wird also ein Realkredit vergeben, so wird seitens des Kreditgebers zunächst stets der Beleihungswert festgestellt. In der Regel ist dieser mit dem Verkehrswert bzw. dem Marktwert der zu finanzierenden Immobilie identisch. Der Kaufpreis bietet hier in der Regel einen guten Ansatzpunkt. Wurde die Immobilie hingegen gerade erst erbaut oder befindet sich im Bau, müssen andere Maßstäbe zu Rate gezogen werden. In der Praxis wird dann beim Hypothekendarlehen der Beleihungswert als Maßstab genommen und auf der Grundlage dessen ein erstrangiger Kredit im Normalfall in Höhe von 60 Prozent des Beleihungswertes vergeben. Ebenfalls eine Rolle spielt der Beleihungswert dann, wenn Wertpapiere oder Spareinlagen als Sicherheit verpfändet werden. Bei den Spareinlagen oder auch bei Termin- und Tagesgeldern ist es so, dass aufgrund der hohen Sicherheit dieser Finanzprodukte im Normalfall der Kontostand als Beleihungswert heran gezogen wird. Sollen jedoch Wertpapiere verpfändet werden und als Sicherheit dienen, wird der Beleihungswert individuell berechnet. Hier kommt es vor allen Dingen auf die Art der Wertpapiere und somit auch auf die Sicherheit an. Bundeswertpapiere wie Bundesschatzbriefe oder Bundesanleihen werden zum Beispiel in der Regel auch zu 100 Prozent als Beleihungswert angesetzt, während auf der anderen Seite Aktien in der Regel (je nach Bonität der AG) mit 60 Prozent oder weniger (ausgehend vom Kurswert) als Beleihungswert angesetzt werden.

Bei der Abtretung von Forderungen als Kreditsicherheit kommt es ebenfalls auf die Art der Forderung und die Bonität des Schuldners an, welcher Beleihungswert vom Kreditgeber angesetzt werden kann. Bei der Abtretung von Forderungen aus einer Kapitallebensversicherung wird zum Beispiel stets der Rückkaufswert als Beleihungswert genommen. Noch ein Stück weit aufwendiger ist die Festlegung des Beleihungswertes bei der Sicherungsübereignung von Fahrzeugen oder von Maschinen. In diesem Fall wird oftmals ein Gutachten angefordert, da es für den Laien nahezu unmöglich ist, beispielsweise den aktuellen Wert einer Maschine zu beurteilen. Bei der Feststellung des Beleihungswertes bei Fahrzeugen kann hingegen zum Beispiel die Schwacke-Liste als Hilfsmittel herangezogen werden. Bei der Festlegung des Beleihungswertes muss bei Fahrzeugen und Maschinen natürlich noch der weitere Wertverlust berücksichtigt werden, denn eine Maschine, die heute noch 50.000 Euro an Wert hat, kann im nächsten Jahr bereits nur noch 45.000 Euro Wert sein.