Die Bürgschaft
Die Bürgschaft ist zwar eine von vielen Kreditsicherheiten, aber gleichzeitig dennoch die einzige so genannte persönliche Kreditsicherheit. Während es bei der Verpfändung, der Grundschuld oder der Abtretung von Forderungen immer einen Gegenwert in Form eines Rechtes oder eines Kapitalwertes gibt, ist die Bürgschaft als Sicherheit ausschließlich auf eine Person abgestellt, nämlich den so bezeichneten Bürgen. Es gibt verschiedenen Arten der Bürgschaft, welche sich in erster Linie im Umfang der Verpflichtung des Bürgern unterscheiden. Im Bereich der Kreditvergabe von Banken, an welcher Stelle die Bürgschaft dann als Sicherung des Kredites dienen soll, wird fast nur noch die so genannte selbstschuldnerische Bürgschaft verwendet.
Diese selbstschuldnerische Bürgschaft ist dadurch gekennzeichnet, dass der Kreditgeber den Bürgen im Grunde direkt in Anspruch nehmen kann, wenn der Kreditnehmer seine Raten nicht mehr zahlen kann. Faktisch wird der Bürge oftmals also fast schon zu einem zweiten Kreditnehmer. Aus diesem Grunde sollte man sich stets sehr genau überlegen, ob und für wen man bürgen möchte. Vom Umfang der Bürgschaft kann diese entweder betragsmäßig auf eine bestimmte Summe begrenzt werden oder auch in unbegrenzter Höhe gültig sein.
Seitens des Kreditgebers ist es bei einer Bürgschaft wichtig, dass der Bürge eine sehr gute Bonität besitzt und im Schadensfall auch imstande ist, die Schulden des Kreditnehmers abzuzahlen. Eingesetzt werden kann die Bürgschaft als Kreditsicherheit im Grunde bei jeder Art von Darlehen. Sei es als Sicherheit bei einem Ratenkredit, einem Existenzgründungsdarlehen oder auch für den sonstigen Blankoteil bei einer Immobilienfinanzierung.