Die Hypothek

Bei der Hypothek handelt es sich um eine dingliche Kreditsicherheit, die von den Banken nach wie vor als Sicherheit für die Vergabe eines Immobilienkredites gefordert wird. Allerdings hat die Hypothek in den letzten Jahren in der Kreditpraxis deutlich an Bedeutung verloren. Heute sind nur noch rund 20 Prozent aller Absicherungen in diesem Kreditbereich Hypotheken, denn in der Regel wird inzwischen die Grundschuld als Sicherheit verwendet. Sowohl die Hypothek als auch die Grundschuld werden als Grundpfandrecht bezeichnet und ausschließlich im Bereich der Immobilienfinanzierung verwendet. Die Hypothek wird als dieses Grundpfandrecht in das Grundbuch eingetragen und bewirkt, dass der Kreditgeber so lange Eigentümer der finanzierten Immobilie bleibt, bis der Darlehensbetrag vollständig getilgt worden ist. Zudem erhält der Kreditgeber durch diese Tatsache alle Verwertungsrechte an der Immobilie.

In der Praxis bedeutet dass, wenn der Kreditnehmer seine Raten für den Immobilienkredit nicht mehr zahlen kann, darf der Kreditgeber aufgrund des Bestehens der Hypothek auch die Zwangsversteigerung der Immobilie durchführen lassen. Der größte Unterschied zwischen der nicht mehr oft verwendeten Hypothek und der nun zum größten Teil in der Praxis genutzten Grundschuld besteht darin, dass die Hypothek eine so genannten "streng akzessorische" Sicherheit ist, was für die Grundschuld nicht zutrifft. Akzessorisch bedeutet im Zusammenhang mit der Hypothek, dass das Bestehen der Hypothek an das Bestehen der Forderung seitens des Kreditgebers gebunden ist. Im Klartext heißt das, dass eine Hypothek nur dann bestehen darf, wenn es auch eine Forderung seitens des Gläubigers gibt. Einen Grundschuld hingegen kann auch "einfach so" eingetragen werden, ohne das aktuell dafür eine Grundlage in Form einer Forderung besteht.

Meistens handelt es sich in der Praxis übrigens um eine so genannte Briefhypothek, es gibt alternativ aber auch noch die Form der Buchhypothek. Briefhypothek bedeutet, dass ein Hypothekenbrief ausgestellt wird, und zwar zusätzlich zur Eintragung der Hypothek in das Grundbuch, welche immer stattfindet. Soll die Hypothek nun zum Beispiel beim Wechsel des Kreditgebers an eine andere Bank übertragen werden, so ist dafür die Abtretung des Hypothekenbriefes ausreichend. Eine Umschreibung im Grundbuch muss nicht erfolgen, wie es bei der Buchhypothek (ohne Brief) der Fall wäre.