Die Mietbürgschaft

Unter einem Kredit versteht man im Regelfall, dass der Kreditgeber dem Kreditnehmer Kapital zeitlich begrenzt überlässt. Es handelt sich also praktisch um eine Geldleihe oder wenn man so möchte um eine Miete von Kapital. Es gibt im Kreditbereich aber auch Formen, bei denen zwar kein Geld fließt, die aber ebenfalls indirekt eine Vergabe eines Kredites darstellen. In erster Linie ist hier die Bürgschaft zu nennen. Der Bürge gibt dem Kreditnehmer zwar Geld, steht aber im Zweifelsfall für dessen Schulden ein. Somit kann man eine Bürgschaft im Grunde auch als immaterielle Kreditvergabe bezeichnen. Nicht nur Personen bürgen für Bekannte und Verwandte, sondern es geschieht in der Praxis ebenso, dass eine Bank für ihren Kunden eine Bürgschaft übernimmt. Ein Beispiel aus der alltäglichen Praxis ist die so genannte Mietbürgschaft. Die Mietbürgschaft wird im Zusammenhang mit der Miete eines Hauses oder einer Wohnung genutzt, welche der Kunde als Mieter zu zahlen hat.

Dabei geht es allerdings nicht um die Miete selber, sondern um die Mietkaution, die man oftmals beim Vermieter hinterlegen muss. Üblicherweise geschieht dieses im Rahmen eines Mietkautionskontos, auf welches der Mieter einen bestimmten Betrag (die Mietkaution) einzahlt und dem Vermieter übergibt. Das Problem besteht für einige Mieter an der Stelle jedoch darin, dass der benötigt Geldbetrag für die Mietkaution nicht vorhanden ist, zumal es dabei oftmals um eine Höhe von immerhin zwei bis drei Monatsmieten geht. Nun kommt die Mietbürgschaft ins Spiel. Statt der Einzahlung der Mietkaution auf ein Konto akzeptieren die meisten Vermieter alternativ auch eine Mietbürgschaft seitens der Bank des Kunden. Mit dieser Bürgschaft bestätigt die Bank im Grunde gegenüber dem Vermieter, dass der Kunde eine gute Bonität besitzt. Zudem übernimmt die Bank damit auch die Verpflichtung, den Mietkautionsbetrag im "Schadensfall" zu zahlen, falls die Inanspruchnahme der Mietkaution durch den Vermieter gerechtfertigt ist.

Voraussetzung für den Erhalt einer Mietbürgschaft ist demnach für die Bank, dass der Kunde eine gute Kreditwürdigkeit besitzt. Eine solche Mietbürgschaft erhält der Kunde aber nicht umsonst, sondern es fallen hier Kosten an, die so genannte Avalprovision. Der Begriff kommt daher, weil eine Bürgschaft in der Fachsprache auch als Aval bezeichnet wird. Die Höhe dieser Provision ist zwischen den Banken etwas unterschiedlich, bewegt sich aber normalerweise im Rahmen von drei Prozent pro Jahr. Berechnet werden diese drei Prozent auf Basis des Mietkautionsbetrages, der Gegenstand der Bürgschaft ist. Besteht also eine Mietbürgschaft über einen Betrag von 2.000 Euro, so kann der Kunde mit jährlichen Kosten für die Bürgschaft von ca. 60 Euro ausgehen.