Die Zinsbindung

Eine Zinsbindung ist die übliche Varianten im Finanzierungsbereich. Der überwiegende Teil aller Darlehensverträge beinhaltet eine solche Zinsbindung, die sich zum einen auf die Laufzeit des Darlehens und somit auch auf den Zeitraum der zu zahlenden Zinsen, und zum anderen auf die Höhe des Zinssatzes bezieht. Während es im Bereich Dispositionskredit keine Zinsbindung gibt, weil die Bank den Zinssatz hier im Grunde bei Bedarf jeden Tag verändern kann, gibt es zum Beispiel Ratenkredite nur mit einer integrierten Zinsbindung. Im Rahmen von Immobilienkrediten kann sich der Kreditnehmer entscheiden, ob er lieber einen Immobilienkredit mit einer Zinsbindung haben möchte, oder ob ein sich ändernder Zinssatz (variabler Zinssatz) bevorzugt wird.

In der Praxis findet man die Zinsbindung also vor allem bei den Hypothekendarlehen zur Immobilienfinanzierung vor. Gebunden sind sowohl die Banken als auch die Darlehensnehmer an die Zinsen, was die Höhe des Zinssatzes und die Laufzeit der Bindung angeht. Es ist also keinem der beiden Parteien erlaubt von dieser vertraglich vereinbarten Zinsbindung abzuweichen. Über welchen Zeitraum die Zinsbindung bestehen soll ist relativ frei zwischen dem Kreditgeber und dem Darlehensnehmer zu vereinbaren. Standardmäßig bieten die meisten Kreditinstitute bei den Hypothekendarlehen eine Zinsbindung von fünf oder auch von zehn Jahren an.

Mittlerweile gibt es aber auch deutlich längere Zinsbindungsfristen, welche dann über einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren reichen können. Auch wenn man als Kunde oftmals gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung die Zinsbindung vorzeitig beenden kann, so sollte man sich generell doch nur dann für eine Zinsbindung entscheiden, wenn es die Situation begünstigt, also wenn die Kreditzinsen bei Abschluss des Darlehns recht niedrig sind.