Kreditsicherheiten bei Arbeitslosigkeit

Ab einem Darlehensbetrag von 2.000 Euro verlangen nahezu alle Kreditgeber im Bereich der Kredite für Arbeitslose bestimmte Sicherheiten vom Kreditnehmer, ohne welche das Darlehen nicht vergeben wird. Generell stellt sich daher die Frage, welche Kreditsicherheiten beim Kredit für Arbeitslose akzeptiert werden. Grundsätzlich akzeptieren die Kreditgeber in dieser Finanzierungssparte eigentlich alle Arten von Kreditsicherheiten, die auch im Bereich von "gewöhnlichen" Krediten von inländischen Banken entgegen genommen werden. Je nach Höhe der Darlehenssumme kommen demnach die folgenden Kreditsicherheiten grundsätzlich in Frage: Verpfändung von Wertpapieren, Verpfändung von Sparguthaben, Abtretung von Forderungen, Sicherungsübereignung von Fahrzeugen, Grundschuld und vor allem werden Bürgschaften häufig genutzt.

Spezielle Sicherheiten beim Kredit für Arbeitslose – Grundschuld und Sicherungsübereignung


Zu den sehr speziellen Kreditsicherheiten, die relativ selten als Sicherheit für einen Kredit an Arbeitslose dienen, zählen die Sicherungsübereignung eines Fahrzeuges und die Grundschuld bzw. die Hypothek. Aus verschiedenen Gründen tauchen diese beiden Sicherheiten zwar in der Praxis kaum im Zusammenhang mit dem Kredit für Arbeitslose auf, können aber dennoch grundsätzlich von den Kreditgebern als Sicherheit akzeptiert werden. Die Sicherungsübereignung ist ohnehin eine sehr spezielle Sicherheit, die fast ausschließlich im Rahmen einer Autofinanzierung genutzt wird. Nur sehr wenige Kreditgeber haben die Zeit und die "Lust", sich mit der Bewertung von Fahrzeugen zu beschäftigen, um dann die Sicherungsübereignung als Sicherheit entgegen nehmen zu können. Die Grundschuld scheidet als mögliche Kreditsicherheit ebenfalls häufig aus, und zwar aufgrund der zu geringen Darlehenssumme. Denn viele Kredite an Arbeitslose werden über Darlehenssummen zwischen 1.000 und 5.000 Euro vergeben, und für solche "kleinen" Beträge wird natürlich nicht der große Aufwand einer Grundschuldeintragung mit allen dazu gehörigen Formalitäten vorgenommen. Bei größeren Darlehenssummen von 10.000 Euro und mehr kann die Grundschuld hingegen eine Sicherheit sein, die in der Praxis auch nutzbar ist.

Die Bürgschaft und die Abtretung von Forderungen als recht praxisnahe Sicherheit


Eine sehr praxisnahem Kreditsicherheit im Bereich der Kredite für Arbeitslose stellt hingegen die Bürgschaft dar. Die Bürgschaft ist im Grunde die einzige Sicherheit, bei welcher der Kreditnehmer keinen substanziellen Gegenwert als Sicherheit anbieten muss, sondern einer andere Person dient mit deren Bonität als Sicherheit. Und da viele Kreditnehmer weder Guthaben noch Eigentum an einer Immobilie besitzen, kommt vielfach ohnehin nur die Bürgschaft als Kreditsicherheit in Frage. Alternativ wird auch noch die Abtretung von Forderungen häufiger in der Praxis genutzt. Meistens bestehen diese Forderungen in Form von Kapitallebensversicherungen, die der Kreditnehmer seit einigen Jahren nutzt. Die Versicherung wird dann als Kreditsicherheit zwar nicht aufgelöst, sondern "ganz normal" weiter bedient, aber dennoch an den Kreditgeber abgetreten, sodass dieser alle Verwertungsrechte erhält.