Gewerbliches Immobilienleasing

Eine Variante des Leasing, die sicherlich allgemein noch nicht so bekannt ist, ist das Immobilien-Leasing. Diese Art von Leasing wird fast ausschließlich im gewerblichen Bereich von Unternehmen in Anspruch genommen. Statt Maschinen oder Fahrzeugen werden beim Immobilien-Leasing Immobilien gemietet bzw. gepachtet und bezüglich des Ablaufs an sich und der Konstruktion gibt es beim Immobilien-Leasing verschiedene Varianten. Der Vorteil der Leasingnehmer beim Immobilien-Leasing ist im Grunde der gleiche wie schon beim Leasen von Fahrzeugen und Maschinen. Auf der einen Seite wird die Liquidität erhalten, was natürlich gerade bei Immobilien wichtig ist, die einen sehr hohen Wert haben. Auf der anderen Seite wird auch hier die Kreditlinie nicht belastet, die man bei seiner Hausbank zur Verfügung hat. Eine der möglichen Varianten beim Immobilien-Leasing ist das so genannte Neubauleasing. Innerhalb dieser Variante ist es so, dass das Leasingobjekt erst noch gebaut werden muss, und zwar direkt nach den Wünschen und Vorstellungen des späteren Leasingnehmers.

Das Leasingunternehmen lässt die Immobilie also zunächst bauen um diese dann an den Leasingnehmer zu vermieten. Meistens beinhaltet der Leasingvertrag im Rahmen dieser Variante ein Kaufrecht des Leasingnehmers nach Ablauf des Vertrages. Dieses Kaufrecht ist natürlich vor allem aus Sicht des Leasinggebers sinnvoll, denn wenn eine Immobilie so individuell nach den Wünschen eines Leasingnehmers "angefertigt" wird wäre es in der Praxis häufig sehr schwer, die Immobilie später an einen anderen potentiellen Interessenten zu verkaufen. Die zweite Variante beim Immobilien-Leasing wird auch als "Buy-and-lease" bezeichnet. Dabei handelt es sich im Grunde über die "übliche" und am weitesten verbreitete Variante des von Leasing. Es wird hier eine bereits fertige Immobilie vom Leasinggeber an den Leasingnehmer vermietet und am Ende der Laufzeit kann sich der Leasingnehmer meistens entscheiden, ob er das Objekt kaufen möchte oder das Leasing beendet. Solche Leasingverträge haben übrigens häufig eine sehr lange Dauer von bis zu 30 Jahren. Die dritte Variante beim Immobilien-Leasing heißt "Sale-and-lease-back", übersetzt also "Verkaufen und zurück mieten".

Hier ist es so, dass der Leasingnehmer zunächst "normaler" Eigentümer einer bestimmten Immobilie ist. Diese Immobilie verkauft er dann an ein Leasingunternehmen, um die gleiche Immobilie dann anschließend zu leasen. Was auf den ersten Blick etwas seltsam erscheint macht für den Leasingnehmer und Verkäufer der Immobilie wirtschaftlich durchaus Sinn. Zunächst bekommt der Leasingnehmer durch den Verkauf seines Objektes natürlich eine größere Kapitalsumme, die er für anderweitige Investitionen nutzen kann. Zum anderen können die Leasingraten dann wiederum steuerlich abgesetzt werden. Durch das Rückkaufrecht am Ende der Leasingdauer, die selten unterhalb von zehn Jahren liegt, wird dem Leasingnehmer zudem garantiert, dass er seine Immobilie auf Wunsch auch zurückbekommen kann. Neben den genannten gibt es noch einige weitere Varianten im Bereich Immobilien-Leasing, zum Beispiel Leasing mit anschließender Kaufpflicht.