Der Kontokorrentkredit

Streng genommen ist der Kontokorrentkredit eine übergeordnete Kategorie des Dispokredites und einiger weiterer Kredite im Bereich des Girokontos, in der Praxis hat sich der Begriff Kontokorrentkredit allerdings für eine genehmigte Kontoüberziehung für bestimmte Kundengruppen verfestigt. Zunächst fällt der Kontokorrentkredit natürlich in den Bereich der Verbraucherkredite, da er nahezu jedem Kunden zugänglich gemacht werden kann und auch nicht nur für spezielle Finanzierungswünsche geeignet ist. Im weiteren Sinne ist jeder Kredit ein Kontokorrentkredit, der auf dem Girokonto zur Verfügung steht, welches auch als Kontokorrentkonto bezeichnet wird.

Privatkunden erhalten den Dispokredit als Kontokorrentkredit, sodass die Bezeichnung Kontokorrentkredit in der Praxis im Grunde nur noch für zwei Arten von Kundengruppen genutzt wird, nämlich für die Geschäftskunden (Einzelpersonen oder auch Unternehmen) und für Privatkunden, die nicht angestellt sondern selbstständig tätig sind, denn diese Personen können aufgrund eines fehlenden regelmäßigen Einkommens als Arbeitnehmer keinen Dispokredit erhalten. Von der Funktionsweise her ist der Kontokorrentkredit nahezu identisch mit dem Dispokredit, nur die "Kundengruppe" ist eine etwas andere. Zudem ist die Höhe des Kontokorrentkredites sehr variabel und nicht an bestimmte Grenzen gebunden, wie beim Dispokredit in der Regel das dreifache Monatseinkommen. Jeder Geschäftskunde der Bank, sei es ein Gewerbetreibender, ein Unternehmen oder auch ein Selbstständiger bzw. Freiberufler, hat die Möglichkeit, einen Kontokorrentkredit bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen über das Geschäftskonto zu nutzen. Auch beim Kontokorrentkredit ist es so, dass dieser Verbraucherkredit als genehmigte Überziehung des Girokontos zur Verfügung steht und es keine festen Rückzahlungstermine gibt.

Die Höhe der genehmigten Kontoüberziehung richtet sich hier nicht nach dem festen Monatseinkommen, da dieses bei Selbstständigen oder Gewerbetreibenden mitunter stark variiert, sondern in der Regel verlangt die Bank zur Berechnung der möglichen Höhe eine Jahresumsatzübersicht bzw. eine Bilanz und lässt sich vom Kunden belegen, wie sein durchschnittliches Einkommen bzw. wie die Umsätze des Unternehmens auf Jahresbasis sich auf den Monat verteilen. Besonders beim Kontokorrentkredit, der von etwas größeren Unternehmen genutzt wird, ist es in der Praxis durchaus üblich, dass die Kreditlinie ständig angepasst wird, wenn beispielsweise in einem Monat größere Ausgaben anstehen, die dann in wenigen Monaten durch Einnahmen wieder ausgeglichen werden. Auch der Zinssatz ist beim Kontokorrentkredit in der Regel etwas niedriger als beim Dispokredit, es besteht hier sicherlich ein größerer Verhandlungsspielraum. Wenn beispielsweise eine Unternehmen wie die Siemens AG an einem Standort bei der Bank X ein Geschäftskonto eröffnen möchte und in diesem Zusammenhang auch einen Kontokorrentkredit eingeräumt bekommen möchte, dann wird sicherlich jede Bank schon alleine aus Prestigegründen über dieses Konto erfreut sein und als Kondition für den Kredit nicht die üblichen Sollzinsen von 10-13 Prozent anbieten. In diesem Bereich von größeren Geschäftskunden kann es durchaus vorkommen, dass die Sollzinsen beim Kontokorrentkredit nur bei sechs oder sieben Prozent liegen.