Aktienarten

Aktien gibt es heute in verschiedenen Varianten, die sich vorrangig nach den Rechten unterscheiden lassen, welche im jeweiligen Fall mit der Aktie verbunden sind. Aber auch nach der Art der Übertragung lassen sich die Aktien in mehrere Gruppen einteilen. Für den „normalen“ Privatanleger spielt diese Unterscheidung zwar meistens eher eine geringe oder gar keine Rolle, aber für größere Investoren oder auch institutionelle Anleger wie Fonds, kann es von entscheidender Bedeutung sein, ob beispielsweise in eine Stammaktie oder in eine Vorzugsaktie investiert wird. Darüber hinaus gibt es noch einige spezielle Aktienformen, die bei verschiedenen Kapitalmaßnahmen von Bedeutung sind, wie zum Beispiel Berichtigungsaktien, junge Aktien oder auch Belegschaftsaktien, die mitunter an die Mitarbeiter der Aktiengesellschaft ausgegeben werden.

Unterschiede zwischen Stammaktien und Vorzugsaktien


Eine Einteilung von Aktien kann in die Arten Stammaktien und Vorzugsaktien vorgenommen werden. Die Stammaktien sind im Grunde die gebräuchliche Art von Aktien. Sie sind dadurch gekennzeichnet, dass sie alle „üblichen“ Rechte des Aktionärs verbriefen. Neben dem Recht auf Anteil an der Dividendenausschüttung, falls eine solche erfolgen sollte, ist das vorrangig auch das Stimmrecht auf der ordentlichen Hauptversammlung der Aktiengesellschaft. Bei den Vorzugsaktien ist es so, dass diese oftmals kein solches Stimmrecht enthalten. Häufig können die Inhaber von Vorzugsaktien also nicht mit auf der HV abstimmen und ihre Meinung bezüglich zu treffenden Entscheidungen vertreten. Der „Vorzug“ an den Vorzugsaktien besteht demgegenüber meistens darin, dass der Aktionär bei diesen Aktien eine etwas höhere Dividende erhält, als es bei den Stammaktien der Fall ist. Einige Aktiengesellschaften, wie zum Beispiel die Volkswagen AG, geben sowohl Stamm- als auch Vorzugsaktien aus. Lässt man mögliche Unterschiede im Kursverlauf einmal Außen vor, so sind für den „normalen“ Privatanleger natürlich die Vorzugsaktien attraktiver. Denn eine höhere Dividende interessiert den Anleger selbstverständlich im Normalfall mehr als Stimmrechte wahrnehmen zu können.

Unterschiede zwischen Namensaktien und Inhaberaktien


Wenn es um die Art der Übertragung von Aktien bzw. den zu erfüllenden Formalitäten geht, dann wird zwischen den Inhaberaktien und den Namensaktien differenziert. In Deutschland gab es vor etwa zwanzig Jahren kaum Namensaktien, doch mit der Zeit „schwappte“ diese Aktienform von den USA nach Deutschland herüber. Heute haben eine Reihe von DAX-Unternehmen die Namensaktie als Form der Aktie gewählt. Kennzeichnend für eine Inhaberaktie ist, dass die Übertragung der Aktien formlos und auch anonym erfolgt. Die AG weiß demnach nie, wer gerade ihre Aktien im Besitz hat. Bei den Namensaktien ist das jedoch anders. Denn jeder Anleger, der eine Namensaktie erwirbt, wird mit seinen persönlichen Daten in das Aktienregister der jeweiligen AG eingetragen. Somit ist die Aktiengesellschaft stets darüber informiert, welcher Aktionär welche Anzahl von Aktien besitzt. Zur Vermeidung von feindlichen Übernahmen ist das für die AG natürlich ein ganz entscheidender Wissensvorteil im Vergleich zur Inhaberaktie. Eine Art verschärfte Form der Namensaktie stellt die vinkulierte Namensaktie dar. Auch hier erfolgt die Übertragung der Aktien nur mit Weiterleitung der Aktionärsdaten an die jeweilige AG. Im Gegensatz zu den „normalen“ Namensaktien hat die AG allerdings bei den vinkulierten Namensaktien das Recht, die Eintragung des Aktionärs ins Aktienregister zu verweigern. Und ohne diesen Eintrag ist es dem Aktionär nicht möglich, auf der HV sein Stimmrecht auszuüben. Somit bieten vinkulierte Namensaktien den besten Schutz vor etwaigen feindlichen Übernahmen.