Anleihen

Alle Anleger, die sich nicht zwischen der Anlage in Aktien und in Rentenpapiere (Anleihen) entscheiden können, haben die Möglichkeit, in eine Art von Mischprodukt zu investieren. Diese Mischprodukte sind von der Grundstruktur Anleihen, die aber dennoch das Recht verbriefen, dass der Inhaber der Anleihen bestimmte Aktien bekommen kann. In dieser Produktsparte stehen zwei Varianten zur Auswahl, nämlich einerseits die Wandelanleihen und zum anderen die Optionsanleihen. In beiden Fällen erwirbt der Anleger ein festverzinsliches Wertpapier, kann später aber auf eigenen Wunsch hin auch Aktien beziehen bzw. die Anleihe in Aktien eintauschen. Solche Papiere sind besonders dann gut geeignet, wenn man einerseits in Form der Anleihe eine recht sichere Anlageform nutzen möchte, sich aber dennoch durch die mögliche Umwandlung in Aktien bzw. den möglichen Bezug von Aktien die Chance auf eine höhere Rendite erhalten möchte.

Wandelanleihen mit dem Recht auf Tausch in Aktien


Von der Struktur her sind sich Optionsanleihen und Wandelanleihen zwar relativ ähnlich, aber es gibt für den Anleger auch einige Unterschiede zu beachten. Bei den Wandelanleihen ist es so, dass der Anleger zunächst ein „ganz normales“ festverzinsliches Wertpapier erwirbt. Die Wandelanleihen verbriefen einen festen Zinssatz, zudem aber auch noch das Recht, bis zum Fälligkeitstermin dieses Rentenpapier in bestimmte Aktien einzutauschen. Diese zu erhaltenden Aktien sind genau definiert, sowohl von der genauen Bestimmung der Aktie her als auch von der Anzahl der zu erhaltenden Aktien her. Diese Anzahl wird durch das so genannte Wandelverhältnis festgelegt. Eine Wandelanleihe könnte zum Beispiel zum Tausch in Telekom Aktien berechtigen. Macht der Inhaber nicht vom Wandlungsrecht Gebrauch, erhält er während der gesamten Laufzeit den vereinbarten Zinssatz und später bei Fälligkeit den Nominalbetrag der Anleihe zurück. Macht der Inhaber jedoch von seinem Recht auf Wandlung Gebrauch, wird die Anleihe quasi verkauft, und im Gegenzug erhält der Anleger die eine feste Anzahl Telekom Aktien. Ab diesem Zeitpunkt ist der Anleger dann kein Anleihe-Inhaber mehr, sondern Aktionär.

Optionsanleihen mit dem Recht auf Bezug von Aktien


Der Hauptunterschied zwischen der zuvor erläuterten Wandelanleihe und einer Optionsanleihe ist der, dass die Anleihe trotz des Bezugs von Aktien weiterhin bestehen und im Eigentum des Anlegers bleibt. Die Optionsanleihe berechtigte zum Bezug von Aktien, wobei der Anleger dann allerdings einen bestimmten Geldbetrag zahlen muss, denn auch nach dem Bezug der Aktien kann er die Optionsanleihe als Anleihe weiterhin nutzen. Der Bezug der Aktien wird durch die der Anleihe „anhängenden“ Optionsscheinen verbrieft. Auch hier ist genau festgelegt, welche Aktien in welcher Anzahl bezogen werden können. Insofern hat der Anleger also bei der Optionsanleihe während der gesamten Laufzeit die Möglichkeit, von seinem Recht auf Bezug von Aktien Gebrauch zu machen. Sowohl die Wandel- als auch die Optionsanleihen werden meistens an der Börse gehandelt, sodass hier auch stets ein bestimmter Anleihekurs vorhanden ist.