Neuemission

Wenn ein Unternehmen die Rechtsform der Aktiengesellschaft gewählt hat, dann ist deshalb keineswegs zwingend vorgeschrieben, dass die Aktien des Unternehmens auch an der Wertpapierbörse notiert werden müssen. Es ist also die freie Entscheidung der Aktiengesellschaft, ob die Aktien an die Börse gebracht werden oder nicht. Die meisten Aktiengesellschaften entscheiden sich deshalb für den Gang an die Börse, weil dadurch Kapital „eingesammelt“ werden kann, welches zum Beispiel für Investitionen und/oder die Ausweitung der Marktanteile oder zur Festigung der Wettbewerbsposition am Markt genutzt werden kann. Allerdings ist ein solcher Börsengang auch keine besonders preiswerte Angelegenheit, sodass kleine Aktiengesellschaften mitunter gar nicht die Mittel haben, einen derartigen Börsengang zu finanzieren. Doch wie genau funktioniert ein Börsengang eigentlich und was sollten Anleger bei einer Neuemission beachten?

Der Gang an die Börse


Hat sich eine AG dazu entschlossen, ihre Aktien oder zumindest einen Teil der Aktien an die Börse zu bringen, so wird der geplante Börsengang als solcher meistens von verschiedenen Banken vorgenommen, die sich zu einem Konsortium zusammenschließen. Dieses Bankenkonsortium hat nun neben der Organisation des Börsengangs vorrangig auch die Aufgabe, die Neuemission für Anleger interessant zu machen. Im Rahmen der Emission wird während einer so genannten Zeichnungsfrist angeboten, die Aktien bereits vor der ersten Notierung an der Börse kaufen zu können. Dabei wird eine bestimmte Preisspanne angegeben, zu dem der Anleger die Aktien zeichnen, also quasi bestellen kann. Besonders kurz vor der Jahrtausendwende waren solche Neuemissionen bei den Anlegern extrem beliebt, denn es ließen sich damals enorme Zeichnungsgewinne erzielen. Heutzutage sind zwar auch noch solche Zeichnungsgewinne möglich, weil die erste Börsennotierung nicht selten höher als der Preis ist, zu welchem der Anleger die Aktien im Zuge der Zeichnung bekommen hat, aber die Differenzen sind bei weitem nicht mehr so groß wie in der zuvor angesprochenen Zeit. Nach dem erfolgreich abgeschlossenen Börsengang können die Aktien dann fortan „ganz normal“ an der Börse gekauft und verkauft werden.

Was man als Anleger bei der Neuemission von Aktien beachten sollte


Grundsätzlich sollte man als Anleger im Zuge einer Neuemission von Aktien zunächst darüber nachdenken, ob man versuchen möchte die Aktien bereits vor dem Börsengang zu bekommen, also zu zeichnen, oder ob man zunächst einmal abwartet, wie sich die Aktien an den ersten Börsentagen vom Kurs her entwickeln. Wichtig zu wissen ist im Zuge der Zeichnung, dass es keinesfalls sicher ist, dass man die „bestellte“ Menge an Aktien dann auch bekommt. Ist de Emission nämlich überzeichnet, also ist die Nachfrage größer als das Angebot, kann es durchaus sein, dass man entweder nicht die gewünschte Menge bekommt oder gar keine Aktien erhält. Wenn man grundsätzlich von dem emittierenden Unternehmen überzeugt ist, dann spricht sicherlich nichts dagegen, dass man die Aktien im Zuge der Zeichnungsfrist versucht zu erwerben.