Kapitalmassnahmen

Im Zusammenhang mit dem Investment können auch verschiedene Kapitalmaßnahme von Bedeutung sein, die es in regelmäßigen und auch unregelmäßigen Abständen geben kann. Die erste Kapitalmaßnahme einer jeden Aktiengesellschaft ist im Prinzip die Emission der Aktien, also der Börsengang. Danach gibt es häufig eine jährlich wiederkehrende Kapitalmaßnahme, nämlich die Ausschüttung einer Dividende. Auch die Erhöhung des Grundkapitals der AG stellt eine solche Kapitalmaßnahme dar, die meistens dann die Ausgabe neuer, so genannter junger Aktien zur Folge hat. Eine jede Kapitalmaßnahme hat einen direkten oder indirekten Einfluss auf die Kapital- und auf die Stimmrechtsanteile des Aktionärs, weshalb die Hauptversammlung auch einer solchen Kapitalmaßnahme zustimmen muss. Man unterscheidet drei Kategorien von Kapitalmaßnahmen, und zwar die Maßnahmen, die zu einer Veränderung des Grundkapitals führen (Kapitalerhöhung, Kapitalherabsetzung und Aktientausch), die Maßnahmen, bei denen das Grundkapital unverändert bleibt (Aktiensplit, Aktienzusammenlegung und Umplatzierung), sowie die bedingten Kapitalmaßnahmen (Ausgabe von Wandelanleihen und Optionsanleihen). Darüber hinaus gibt es noch weitere Maßnahmen, die zwar vom sprachlichen Gebrauch her nicht Kapitalmaßnahmen gelten, dennoch aber als solche betrachtet werden, wie die Ausschüttung der Dividende, die Emission von Genussscheinen oder ein Übernahmeangebot.

Die Kapitalerhöhung als gängige Kapitalmaßnahme


Zu den am häufigsten auftretenden Kapitalmaßnahmen, neben der Ausschüttung einer Dividende, zählt sicherlich die Kapitalerhöhung. Durch diese Kapitalerhöhung wird das Grundkapital der Aktiengesellschaft erhöht, was auch bezüglich der „technischen“ Abwicklung einige Anforderungen an diese durchzuführende Maßnahme stellt. Es gibt verschiedene Gründe, die zu einer solchen Kapitalmaßnahme in Form der Kapitalerhöhung führen können. Der Hauptgrund ist sicherlich nach wie vor, dass die AG als Unternehmen neue Investitionen tätigen möchten, wozu „frisches“ Kapital benötigt wird. Die Alternativen zur Kapitalerhöhung wären in solch einem Fall im Grunde nur die Aufnahme eines Darlehens oder die Emission von Anleihen. Auch eine Erhöhung der vorhandenen Eigenkapitalquote kann ein Grund für eine Kapitalerhöhung sein, weil dadurch unter andere auch die Bonität des Unternehmens gefestigt bzw. erhöht werden kann. Es gibt bei der AG verschiedene Arten der Kapitalerhöhung, wie zum Beispiel eine Sachkapitalerhöhung oder eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftermitteln.

Ausschüttung von Dividende und Bezugsrechtshandel


Wie bereits kurz erwähnt, stellt auch die Ausschüttung einer Dividende eine Kapitalmaßnahme dar. Allerdings wird das Grundkapital der AG natürlich nicht verändert, sondern es wird lediglich ein Teil des erzielten Gewinns an die Aktionäre als Miteigentümer verteilt. Für den Aktionär hat die Ausschüttung der Dividende allerdings neben dem Erhalt dieses Ertrages noch eine weitere Auswirkung, nämlich dass der Aktienkurs am Tag nach der Dividendenzahlung um die Höhe der Dividende reduziert ist, was man auch als Dividendenabschlag bezeichnet. Neben der Dividendenzahlung kommt es ferner relativ häufig im Aktienbereich zu einem so genannten Bezugsrechtshandel. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn die AG eine Kapitalerhöhung beschließt und daher neue (junge) Aktien ausgegeben werden. Der „Altaktionär“ hat ein Recht auf den Bezug der neuen Aktien, weil durch die Erhöhung des Kapitals die bisher im Bestand befindlichen Aktien natürlich nach der Erhöhung einen geringeren Wert als Anteil haben, da es nun mehr Aktien als zuvor gibt. Dieses Bezugsrecht kann der Aktionär ausüben, er ist aber nicht zum Bezug der neuen Aktien verpflichtet.