Die Abschreibungen

Die Haupteigenschaft einer Abschreibung besteht darin, dass man die Möglichkeit hat, den Wertverlust eines Gegenstandes nach und nach von der Steuer abzusetzen. Die Abschreibung als solche wirkt also stets steuermindernd, das zu versteuernde Einkommen wird also reduziert. In der Regel lassen sich allerdings nur Wertgegenstände abschreiben, die gewerblich genutzt werden. Man unterscheidet verschiedene Arten der Abschreibung, die bekanntesten und auch am häufigsten genutzten Arten sind auf der einen Seite die lineare Abschreibung und auf der anderen Seite die degressive Abschreibung. Bei der degressiven Abschreibung ist es so, dass man den jeweiligen Gegenstand, zum Beispiel eine Maschine oder auch einen Computer, über einen bestimmten Zeitraum abschreiben kann.

Dabei ist kennzeichnend für die degressive Abschreibung, dass stets mit einem gleichen Prozentsatz abgeschrieben wird, allerdings vom jeweiligen Restbuchwert. Da sich der Restbuchwert natürlich von Jahr zu Jahr vermindert, wird auch der nominale Abschreibungsbetrag immer geringer. Der Vorteil der degressiven Abschreibung besteht demnach vor allem darin, dass man zu Beginn recht hohe Beträge abschreiben kann. Anders sieht es bei der linearen Abschreibung aus. Dort wird zwar ebenfalls jedes Jahr auf Basis vom gleichen Prozentsatz abgeschrieben, jedoch nicht auf der Grundlage des jeweiligen Restbuchwertes, sondern auf der Grundlage des Anfangs- bzw. Anschaffungswertes.

Soll beispielsweise eine Maschine mit einem Anschaffungswert von 50.000 Euro über fünf Jahre linear abgeschrieben werden, dann können pro Jahr 10.000 Euro abgeschrieben werden. Somit ist der steuerlich ansetzbare Abschreibungswert bei der linearen Abschreibung in jedem Jahr gleich. Wie bereits kurz erwähnt, ist das abschreiben im privaten Bereich im Grunde gar nicht möglich. Von daher kann man beispielsweise die neue Wohnzimmereinrichtung oder den neuen Fernseher leider nicht abschreiben und somit nicht von der Steuer absetzen.