Die Abtretung

Bei der Abtretung handelt es sich zunächst einmal um einen Vorgang, durch den man ein gewisses Recht an eine andere Person oder ein Unternehmen überträgt. Die Abtretung wird fachlich auch als Zession bezeichnet und tritt in der Praxis häufig neben der Bürgschaft oder der Verpfändung als Kreditsicherheit auf. Abgetreten werden können im Grunde alle Rechte, die einen gewissen Gegenwert für den Empfänger beinhalten. Rechtlich betrachtet wird der Empfänger der Abtretung neuer Eigentümer der Rechte, während es bei der Verpfändung im Unterschied dazu nur so ist, dass der Verpfänder keine Verfügungsgewalt mehr über sein Eigentum hat, dennoch aber weiterhin Eigentümer bleibt. In der Praxis kommen verschiedene Arten von Abtretungen als Sicherheit in Frage. Viele Banken fordern beispielsweise bei einem Ratenkredit die Abtretung von Bezügen vom Kreditnehmer. In diesem Fall überträgt der Kreditnehmer der Bank also das Recht, dass diese bei nicht ordnungsgemäßer Zahlung der Kreditraten pfändbare Teile des Einkommens des Kreditnehmers dazu nutzen kann, den Kredit zu tilgen.

Die Abtretung von Lohn- und Gehaltsforderungen ist in der Praxis jedoch keine wirkliche Sicherheit für den Kreditgeber, denn Kreditausfälle ereignen sich meistens dann, wenn der Kreditnehmer arbeitslos wird und darum seine Raten nicht mehr zahlen kann. Und in diesem Fall nützt dem Kreditgeber dann auch eine Abtretung von Bezügen nichts, da kein Gehalt mehr vorhanden ist. Eine ebenfalls sehr verbreitete Art der Abtretung als Kreditsicherheit ist die Abtretung von Forderungen. Hier hat die Abtretung auch einen echten Gegenwert, nämlich die Höhe der Forderung. In der Regel handelt es sich bei den abgetretenen Forderungen um Rechtem auf Erhalt einer bestimmten Kapitalsumme, die dem Kreditnehmer zusteht. Sehr häufig werden beispielsweise Lebensversicherungen abgetreten, allerdings nur Kapitallebens- und keine Risikolebensversicherungen. Aufgrund des bereits angesparten Kapitals hat die Kapitallebensversicherung einen so genannten Rückkaufswert.

In dieser Höhe kann diese Forderung dann auch als Kreditsicherheit dienen. Sollen andere Forderungen abgetreten werden, spielt vor allen Dingen die Bonität des Schuldners der Forderung eine Rolle, in welcher Höhe dieses Abtretung als Kreditsicherheit angesetzt werden kann. Heute ist es zudem vermehrt üblich, dass der Besitzer einer Forderung, zum Beispiel der Versicherungsnehmer bei einer Lebensversicherung, keinen Kredit bei einer Bank aufnimmt und die Forderung als Sicherheit abtritt, sondern die Forderung an ein Unternehmen verkauft und dafür eine Geldsumme erhält. Man bezeichnet diesen Vorgang auch als Factoring.