Die Öffentliche Wohnungsbauförderung

Im Bereich der Wohnungsbauförderung haben sich in den letzten zehn Jahren rückwirkend seit 2010 betrachtet einige Änderungen ergeben, leider nicht gerade zum Vorteil der Immobilienbesitzer. So ist beispielsweise die Eigenheimzulage als die Säule der öffentlichen Wohnungsbauförderung weggefallen. Unter öffentlicher Wohnungsbauförderung versteht man in der Praxis übrigens zwei unterschiedliche Förderungsziele, sodass zunächst kurz erklärt werden muss, was genau darunter zu verstehen ist. Auf der einen Seite gibt es die öffentliche Wohnungsbauförderung in dem Sinne, dass Projekte gefördert werden, die im größeren Umfang neuen Wohnraum schaffen. Beschließt also zum Beispiel eine Wohnungsbaugesellschaft den Bau eines 50-Parteien-Miethauses, so wird dieser Bau in der Regel gefördert und fällt in den Bereich der öffentlichen Wohnungsbauförderung. Der Begriff der öffentlichen Wohnungsbauförderung wird in der Praxis aber auch noch dorthin gehend verwendet, dass mit öffentlich der Staat gemeint ist. In dem Fall bezieht sich also öffentlich nicht darauf, zu welchem Zwecke eine Immobilie gebaut bzw. gekauft wird, sondern wer die Förderung vergibt, in diesem Fall eben der Staat.

Aus diesem Verständnis heraus kann man also öffentliche Wohnungsbauförderung auch als staatliche Wohnungsbauförderung bezeichnen. Doch wie genau fördert der Staat heute nach dem Wegfall der Eigenheimzulage im privaten Bereich der Wohnungsbau bzw. den Erwerb von Immobilien? Im Grunde gibt es heutzutage vier verschiedene Förderungen, die jedoch nicht jeder Käufer einer Immobilie oder Bauherr in Anspruch nehmen kann. Drei dieser Förderungen sind zudem mit einem zu nutzenden (Bau-) Sparvertrag kombiniert, hinzu kommt noch eine von einem Sparvertrag unabhängige Förderung. Die erste mögliche Förderung, die bei zielgerichteter Anwendung auch als Wohnungsbauförderung bezeichnet werden kann, ist die Arbeitnehmersparzulage. Nutzt man zum Beispiel einen Bausparvertrag, um mittels diesem später eine Wohnung oder ein Haus kaufen oder bauen zu können und fließen in diesen Bausparvertrag zudem Vermögenswirksame Leistungen, so kann man vom Staat eine Arbeitnehmersparzulage bekommen. Diese Arbeitnehmersparzulage erhält man jedoch nur dann, wenn das Einkommen nicht über 20.000 Euro (Bruttoeinkommen Ledige) im Jahr liegt. In diesem Fall kann man auf maximal 470 Euro im Jahr eine neunprozentige Prämie bekommen, also 42,30 Euro. Ebenfalls in Verbindung mit einem Bausparvertrag steht die zweite Art der Wohnungsbauförderung, nämlich die Wohnungsbauprämie. Diese Prämie erhält man, falls man als Alleinstehender nicht mehr als 25.600 Euro im Jahr verdient. Es werden maximal Einzahlung von jährlich 512 Euro gefördert und zwar zu 8,8 Prozent. Somit können Ledige eine maximale Wohnungsbauprämie von jährlich 45,06 Euro bekommen. Im Vergleich zu den hohen Darlehenssummen im Bereich der Immobilienfinanzierung stellen die beiden Fördersummen von zusammen knapp 100 Euro natürlich nur eine sehr geringe Förderung dar.

Die dritte Form der Wohnungsbauförderung kann hier schon deutlich mehr Kapital zur Verfügung stellen. Gemeint ist das so genannte Wohnriester, eine Form der staatlichen Riester Rente. Seit einiger Zeit kann man die Riester Zulagen zum einen in einen Bausparvertrag einbinden und diesen wiederum zum Kauf oder Bau einer Immobilie nutzen, oder man kann bestehende Sparverträge zum anderen dazu nutzen, ein Baudarlehen zu tilgen. Somit stellt das Wohnriester also im Grunde auch eine öffentliche Wohnungsbauförderung dar. Die Höhe der Zulagen hängen von der Anzahl der förderberechtigten Personen ab. Erwachsene bekommen 154 Euro pro Jahr, Kinder je nach Geburtsjahr 185 oder 300 Euro. Nimmt man also eine "Musterfamilie" als Beispiel, kann die jährliche Förderung immerhin bei zwei Erwachsenen und zwei Kindern 908 Euro betragen. Eine weitere Förderung des Erwerbs von privat genutzten Immobilien ist das Förderdarlehen, welches von der staatlichen KfW-Bank vergeben werden kann. Dieses KfW-Darlehen kann bis zu einer Summe von 50.000 Euro vergeben werden und stellt insofern eine Förderung dar, als dass der Kreditnehmer sehr günstige Konditionen nutzen kann. So liegen zum Beispiel die zu zahlenden Kreditzinsen noch unterhalb des Niveaus der Hypothekenzinsen und zusätzlich bestehen auch verschiedene Möglichkeiten, die Tilgung des Darlehns zu Beginn einige Jahre auszusetzen. Nimmt man zudem Energie sparende Maßnahmen an der gekauften oder zu bauenden Immobilie vor, gibt es noch weitere Fördermöglichkeiten.