Riester Förderung fürs Wohnen

Seit einigen Jahren haben Arbeitnehmer nun schon die Möglichkeit, die staatlichen Zulagen in Form der Riester Rente zu nutzen. Seit kurzer Zeit können nun auch Eigenheimfinanzierer die Zulagen der Riester Rente dazu nutzen, diese in eine Finanzierung mit einzubringen. Bislang war dieses nur möglich, wenn man mindestens 10.000 Euro und maximal 50.000 Euro als Tilgung für ein Eigenheimdarlehen aus einem Riester-Vertrag entnehmen konnte. Diese Grenzen sind nun seit einiger Zeit aufgehoben und nun kann jeder riesterfähige Sparvertrag bzw. das darauf angesammelte Kapital dazu genutzt werden, die Kapitalsumme in eine Darlehenstilgung einfließen zu lassen.

Diese Förderung der Riester Rente bzw. diese Nutzungsart wird umgangssprachlich auch als Wohnriester bezeichnet. Einzige Bedingung dafür, dass man das Guthaben aus dem Riester-Sparvertrag unschädlich (also ohne die bisher erhaltenen Zulagen zu verlieren) nutzen kann ist, dass das Darlehen für eine Immobilie aufgenommen worden ist, die als selbst genutztes Eigenheim dient. Inzwischen kann man Wohnriester aber nicht nur in der Form nutzen, dass man zunächst die Zulagen in einen "normalen" Riester-Vertrag einfließen lässt oder auch in einen Bausparvertrag, sondern man kann die Zulagen auch sammeln und dann direkt in die Tilgung des Baudarlehens einfließen lassen. Insgesamt ist es für die meisten Kreditnehmer und Eigenheimfinanzierer auf jeden Fall sehr sinnvoll, das Wohnriester mit den möglichen Zulagen zu nutzen. Im Laufe der Jahre kommt alleine durch die Zulagen eine relativ hohe Summe zusammen, insbesondere dann, wenn Kinder vorhanden wird.

Geht man von der "Durchschnittsfamilie" von zwei Erwachsenen und zwei Kindern aus, dann belaufen sich die Zulagen insgesamt (je nach Geburtsjahr der Kinder) zwischen 678 Euro und bis zu 908 Euro im Jahr. Alleine bei 10 Jahren wären das also insgesamt knapp 10.000 Euro, die man in die Baufinanzierung mit einbringen könnte. Selbst wenn die Kinderzulagen dann nach ca. 20 Jahren (ab Geburtsjahr des Kindes) wegfallen, bekommen die Erwachsenen immernoch jährlich 308 Euro, die dann ebenfalls weiterhin in dieser Form des Wohnriester genutzt werden können. Die Zulagen sind beim Wohnriester natürlich genauso hoch, wie es bei der "normalen" Riester Rente der Fall ist, die man unabhängig von einer Immobilienfinanzierung nutzt. Arbeitnehmer und deren Ehepartner erhalten pro Jahr jeweils 154 Euro an Grundzulage, für jedes Kind kommen noch 300 Euro (ab 2008 geboren) bzw. 185 Euro (bis 31.12.2007 geboren) hinzu.