Staatliche Förderungen für den Hauskauf

Nach wie vor ist es in Deutschland so, dass das Bauen oder Kaufen einer Immobilien zum Zwecke der Eigennutzung von staatlicher Seite aus auf mehrere mögliche Arten gefördert werden kann, auch wenn es die frühere Eigenheimzulage als Förderung "Nummer Eins" nicht mehr gibt. Die meisten Förderungen betreffen dabei die Ansparphase bei verschiedenen Sparverträgen oder vor allen Dingen beim Bausparvertrag, der später dann in die Baufinanzierung eingebunden werden können. Aktuell kann man die staatlichen Förderungen in drei große "Blöcke" einteilen. Im ersten Bereich einer möglichen Förderung kann der Kreditnehmer unter Umständen das günstige KfW-Darlehen nutzen, Näheres hierzu finden Sie unter dem Menüpunkt "KfW-Darlehen" auf unserer Webseite. Die zweite Förderungsart ist in dem Sinne keine direkte Förderung in Form von Zulagen oder einem günstigen Darlehen, sondern besteht in der Form, dass man bestimmte Kosten der Baufinanzierung steuerlich absetzen kann, man mindert somit also das zu versteuernde Einkommen.

Nutzt man die gekaufte oder erbaute Immobilie selber, können beispielsweise Handwerkerkosten abgesetzt werden oder auch zum Beispiel eine Photovoltaik-Anlage, die man errichten lässt. Falls man die Immobilie vermietet, gibt es sogar noch mehr Kosten wie zum Beispiel die Schuldzinsen, die man steuerlich absetzen kann. Die dritte Art der Förderung konzentriert sich im Grunde auf die Zeit vor einer Darlehensaufnahme im Zuge der Baufinanzierung, nämlich auf den Zeitraum, wo man zunächst Eigenkapital anspart. Hier gibt es drei mögliche Förderungen seitens des Staates, die allerdings nicht von jedem Kunden und Baufinanzierer in Anspruch genommen werden können. Konkret handelt es sich dabei um die Arbeitnehmersparzulage, die Wohnungsbauprämie und die Zulagen im Rahmen der staatlichen Riester Rente bzw. in Form des so genannten Wohnriesters. Die Arbeitnehmer Sparzulage erhält man unabhängig vom Bauen oder Kaufen einer Immobilie, sondern es handelt sich dabei um eine Förderung für das Sparen an sich. Man erhält diese Arbeitnehmersparzulage dann, wenn man über ein Einkommen von nicht mehr als 20.000 Euro jährlich verfügt und einen Sparvertrag nutzt, in den auch Vermögenswirksame Leistungen fließen. Auf diese Leistungen erhält man dann noch "oben drauf" diese Arbeitnehmersparzulage, die je nach Art des Sparvertrages unterschiedlich hoch ist. Für einen Sparvertrag in Form eines Fondssparvertrages erhält man 20 Prozent Arbeitnehmersparzulage, aber nur auf einen jährlichen Betrag von maximal 400 Euro. Die Arbeitnehmersparzulage für einen Bausparvertrag liegt hingegen nur bei neun Prozent, allerdings ausgehend von einem Maximalbetrag von 470 Euro. Im besten Fall kann man also einen jährlichen Zuschuss in Form dieser Arbeitnehmersparzulage von 80 Euro bekommen. In einer ähnlichen Größenordnung bewegt sich die Wohnungsbauprämie, die man dann erhalten kann, wenn man in einen Bausparvertrag spart. Auch die Zahlung dieser staatlichen Prämie ist an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden. Die Wohnungsbauprämie erhält man nämlich nur dann, wenn man ein Einkommen von jährlich 25.600 Euro nicht überschreitet. Für Verheiratete gilt zusammen eine doppelt so hohe Grenze, hier darf das Einkommen also maximal bei 51.200 Euro liegen, damit man die Förderung erhalten kann. Die Höhe der Wohnungsbauprämie liegt bei derzeit 8,8 Prozent auf Sparbeiträge zum Bausparvertrag, falls diese mindestens bei 50 Euro im Jahr liegen, was im Grunde jeder Bausparer automatisch erfüllen kann. Allerdings werden nicht alle Einzahlungen unbegrenzt "prämiert", sondern die Wohnungsbauprämie erhält man maximal auf einen Sparbeitrag inklusive Bausparzinsen von jährlich 512 Euro. Alleinstehende können somit im Jahr bis zu 45,06 Euro an Wohnungsbauprämie erhalten, Verheiratete das Doppelte. Nimmt man also die beiden bisher genannten Förderungsarten Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie zusammen, so können Verheiratete immerhin jährlich schon einmal 250,11 Euro vom Staat geschenkt bekommen, die man auch mit in eine Baufinanzierung einfließen lassen kann. Die größte Förderung bekommt man betragsmäßig allerdings in Form der Riester Zulagen.

Hier soll zwar in erster Linie der Aufbau einer privaten Altersvorsorge gefördert werden, aber seit einiger Zeit darf man die Förderbeiträge auch "unschädlich" dafür nutzen, mittels dem angesparten Guthaben zum Beispiel ein Baudarlehen teilweise oder auch ganz zu tilgen. Bausparverträge werden als Sparvertrag zum Vermögensaufbau ohnehin bereits gefördert. Nutzt man den Sparvertrag und das darauf angesparte Guthaben zur Tilgung eines Darlehens, werden die vorherigen Zulagen umgangssprachlich auch als Wohnriester bezeichnet. Wie hoch sind nun die möglichen Zulagen konkret ? Anspruch auf den Erhalt der Riester Zulagen hat zunächst einmal jeder Arbeitnehmer und der Ehepartner eines zulageberechtigten Arbeitnehmers. Im Gegensatz zu den zuvor genannten Förderungsarten ist die Riester Förderung nicht an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden, sondern nur an eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung. Jeder Arbeitnehmer, der mindestens 60 Euro im Jahr in einen Sparvertrag einzahlt, der in Form eines Fondssparvertrages, einer privaten Rentenversicherung oder in Form eines Bausparvertrages zur privaten Altersvorsorge dienen soll, kann die Riester Zulagen erhalten. Beträgt der monatliche Sparanteil mindestens vier Prozent des Bruttoeinkommens, erhält man die volle Zulagenhöhe. Alleinstehende erhalten derzeit (Stand Dezember 2009) eine jährliche Grundzulage von 154 Euro, Eheleute können den doppelten Betrag erhalten. Darüber hinaus bekommt man für ein vor 2008 geborenes Kind so lange zusätzlich noch eine jährliche Kinderzulage in Höhe von 185 Euro, wie man Anspruch auf Kindergeld hat, also im besten Fall über 20 Jahre lang. Ist das Kind ab 2008 geboren, liegt die Höhe der Zulage sogar bei 300 Euro pro Jahr und Kind. Welche Summe kann man nun über die Jahre hinweg eigentlich insgesamt in Form der staatlichen Zulagen nutzen ? Ausgehend von einem verheirateten Ehepaar mit zwei Kindern, ergeben sich in Form einer Beispielrechnung folgende Werte: Wie bereits erwähnt, kann das Ehepaar unter den genannten Einkommensgrenzen als Voraussetzung zunächst einmal 250,11 Euro jährlich zusammen an Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage erhalten. Hinzu können dann noch maximal 908 Euro an jährlichen Riester Zulagen kommen (zwei Erwachsene je 154 Euro Grundzulage und zwei Kinder je 300 Euro Kinderzulage). Somit kann man also im Jahr bis zu 1.158,11 Euro vom Staat geschenkt bekommen, wobei diese Summe voll in eine Baufinanzierung mit eingebunden werden kann, wenn auch zeitlich versetzt in Form der Darlehenstilgung (Wohnriester). Rechnet man diesen Betrag nun auf eine übliche Darlehenslaufzeit von mindestens 20 Jahren hoch, so bekommt das Ehepaar mit zwei Kindern also in 20 Jahren einen Gesamtförderbetrag so stolzen 23.162 Euro zusammen. Mitunter können also insgesamt im Laufe der Jahre 20 Prozent des gesamten Kaufpreises der Immobilie vom Staat finanziert werden.