Die Baunebenkosten

Eines der wichtigsten Dinge im Rahmen einer Baufinanzierung ist es unter anderem auch, dass man eine realistische Darlehenssumme kalkuliert, die den gesamten Finanzierungsbedarf deckt. Während dieses beim Immobilienkauf noch relativ einfach ist, gestaltet sich die Kalkulation etwas schwieriger, wenn man die Immobilie errichten, also neu bauen lässt. In diesem Fall kommt es zum einen häufiger vor, dass die kalkulierten Baukosten seitens der Baufirma aus verschiedenen Gründen überschritten werden, zum anderen begehen nicht wenige Kreditnehmer den Fehler, die Gesamtkosten zu gering zu kalkulieren. Im Bereich des Neubaus einer Immobilie kommen auf den Eigenheimbesitzer nämlich nicht nur die Baukosten zu, sondern auch Baunebenkosten, die einen nicht unerheblichen Betrag ausmachen.

Grundsätzlich setzen sich die Gesamtkosten bei einem Bau also aus den Herstellungskosten und den Baunebenkosten zusammen. Zu den Herstellungskosten zählt im Grunde das gesamte Baumaterial und natürlich auch die Arbeitskraft der Bauarbeiter, die mit dem Errichten der Immobilie beschäftigt sind. Auch das Grundstück bzw. dessen Erwerb und die Kosten für die Außenanlagen zählen natürlich zu den Baukosten. Auch wenn die Baukosten bzw. die Herstellungskosten natürlich bei weitem den größten Teil der Gesamtkosten ausmachen, so sollte man die Höhe der Baunebenkosten dennoch nicht unterschätzen. Mitunter können die Baunebenkosten nämlich bis zu 15 Prozent der Gesamtkosten ausmachen. Was genau zählt nun zu den Baunebenkosten ? Zunächst einmal zählen zum Beispiel die Planungskosten, die seitens des Architekten, für tätige Ingenieure oder für Sachverständige anfallen zu den Baunebenkosten.

Hinzu kommen noch anfallende Gebühren für die Baugenehmigung, sonstige anfallende Nebenkosten wie Telefongebühren, Kosten für Büromaterial und für das Kopieren von Plänen und Dokumenten, Versicherungsgebühren für anfallende Versicherungen und auch Finanzierungskosten wie zum Beispiel Zinsen und Disagio fallen in den Bereich der Baunebenkosten. Wenn man nun bedenkt, dass diese Baunebenkosten bis zu 15 Prozent der Gesamtkosten ausmachen können, was bei einer Gesamtsumme von beispielsweise 200.000 Euro rund 30.000 Euro wären, wird spätestens an dieser Stelle deutlich, dass man die Baunebenkosten auf jeden Fall in angemessener Höhe in zu ermittelnde Gesamtdarlehenssumme mit einrechnen muss.