Die Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
Die Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung ist ebenfalls ausnahmslos jedem Immobilieneigentümer zu empfehlen und schließt sich im Prinzip an die Bauherrenhaftpflicht-Versicherung an, wenn die zu errichtende Immobilie fertig gestellt ist und keine Baustelle mehr vorhanden ist. Dennoch geht natürlich auch anschließend unter Umständen ein Risiko vom Grundstück bzw. von der Immobilie für andere Personen aus, welches der Eigentümer so gering wie möglich zu halten hat.
Da ein Schaden allerdings nicht immer komplett ausgeschlossen werden kann, der sich aufgrund des Vorhandenseins des Grundstückes bzw. der Immobilie ereignet, ist der Abschluss einer Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung auf jeden Fall sinnvoll. Welcher Schaden kann beispielsweise entstehen, für den die Versicherung aufkommen müsste ? Ein klassisches Beispiel, welches im Rahmen der Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung oftmals genannt wird ist der vereiste Gehweg vor dem Grundstück des Immobilieneigentümers. Zu den Pflichten des Eigentümers gehört es unter anderem, den Gehweg so in Ordnung zu halten, dass dieser keine Gefahr für andere Personen darstellt.
Ist der Gehweg jedoch mit Eis und Schnee überzogen und damit sehr rutschig, ist eine Gefahr vorhanden. Der Eigentümer muss in diesem Fall dafür sorgen, dass der Gehweg von Schnee und Eis in regelmäßigen Abständen befreit wird. Vernachlässigt er diese Pflicht und rutsch daher ein Passant aus und kommt zu Schaden, ist ein Versicherungsfall entstanden. Da der Versicherte für den Schaden haften muss, aber seine Sorgfaltspflicht nur leicht fahrlässig verletzt hat, übernimmt in solchen Fällen die Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung die Regulierung des Schaden, zum Beispiel den Verdienstausfall des Geschädigten, falls dieser aufgrund des "Unfalls" arbeitsunfähig ist und zum Beispiel daher als Selbstständiger einen echten Ausfall im Hinblick auf den Verdienst hat.