Das Fremdwährungsdarlehen

Wenn man sich für eine Baufinanzierung entschieden hat, dann hat man heute nicht mehr ausschließlich nur die Alternative, einen Immobilienkredit von einer deutschen Bank oder ein Bauspardarlehen einer inländischen Bausparkasse in Anspruch zu nehmen. Auch Darlehen aus dem Ausland können attraktive Konditionen bieten, so zum Beispiel das im Rahmen der Immobilienfinanzierung häufiger genutzte Fremdwährungsdarlehen. Wie der Name bereits sagt, handelt es sich dabei um ein Darlehen, welches nicht in der "eigenen" Währung des Kunden vergeben wird, sondern wo eine fremde Währung die Grundlage bildet. Genau diese Tatsache kann jedoch Vorteile für den Kreditnehmer bieten. Von der Struktur her handelt es sich bei dem Fremdwährungsdarlehen um ein endfälliges Darlehen. Der Kreditnehmer erhält also den Darlehensbetrag in einer fremden Währung ausgezahlt, muss das erhaltene Kapital zunächst also in die eigene Währung umtauschen. Bei Fälligkeit des Darlehens muss dann wiederum die eigene Währung in die fremde Währung zurück getauscht werden, da die Tilgung in der Fremdwährung erfolgt. Welche Vorteil verspricht sich der Kreditnehmer vom Fremdwährungsdarlehen ? Durch das Fremdwährungsdarlehen kann der Kreditnehmer oftmals nicht nur einen, sogar auch zwei Vorteile nutzen.

Allerdings ist nur ein Vorteil "sicher", denn aus diesem Grunde nimmt man überhaupt das Fremdwährungsdarlehen an Stelle eines inländischen Hypothekendarlehens im Rahmen der Baufinanzierung auf. Bei diesem Vorteil handelt es sich um den günstigeren Zinssatz, den man für das Darlehen zahlen muss. Zustande kommt dieser niedrigere Zinssatz dann, wenn das allgemeine Zinsniveau im Ausland geringer als im Inland ist, und diese Situation ist auch der Hauptgrund dafür, dass man überhaupt ein Fremdwährungsdarlehen in Anspruch nimmt. Liegt der Leitzinssatz beispielsweise in der Schweiz bei zwei Prozent und innerhalb der Eurozone bei drei Prozent, dann kann man fest davon ausgehen, dass auch generell die Hypothekenzinsen in der Schweiz auf einem niedrigeren Niveau als in den Ländern der Europäischen Währungsunion, also auch in Deutschland, sind. Somit kann der Kreditnehmer durch die Darlehensaufnahme im Ausland zunächst einmal Zinsen einsparen. Der zweite mögliche Vorteil des Fremdwährungsdarlehens sind mögliche Währungsgewinne. Ehrlicherweise muss man an dieser Stelle allerdings erwähnen, dass dieser Vorteil auch in einen Nachteil umschlagen kann. Wie bereits angesprochen, muss für die Tilgung des Darlehens am Laufzeitende die eigene Währung in die fremde Währung eingetauscht worden, was in umgekehrter Weise bereits bei der Darlehensauszahlung geschehen ist. Da man fast sicher davon ausgehen kann, dass sich der Devisenkurs der beiden Währungen zueinander in dem Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung des Darlehensbetrages verändert hat, kann diese Veränderung des Kurses zu einem Währungsgewinn oder zu einem Währungsverlust führen. Wann kommt es demnach zu einem Währungsgewinn und wann zu einem Währungsverlust?

Wann welche Situation auftritt, kann am besten mit konkreten Zahlen als Beispiel erläutert werden. Angenommen, man benötigt im Rahmen einer Immobilienfinanzierung eine Kreditsumme von 120.000 Euro. Da man ein Fremdwährungsdarlehen einer Schweizer Bank nutzen möchte, wird die Darlehenssumme in Schweizer Franken ausgezahlt. Der Kurs des Schweizer Franken gegen den Euro liegt beispielsweise bei 1,50 Franken je Euro. Das bedeutet, man erhält eine Darlehenssumme über 180.000 Schweizer Franken. Wird nun das Darlehen fällig, muss man diese Summe von 180.000 Schweizer Franken zuvor durch Eintausch von Euro in Franken wieder an den Kreditgeber zurück zahlen. Ist jetzt bis zum Fälligkeitstag der Kurs des Franken gegenüber dem Euro beispielsweise von 1,50 auf 1,40 Schweizer Franken angestiegen, dann würde man Währungsverluste erzielen. Man müsste in dem Fall nämlich 128.571 Euro eintauschen, um 180.000 Franken zu erhalten. Der reine Währungsverlust liegt also bei 8.571 Euro, weil man "damals" bei Kreditaufnahme nur 120.000 Euro als Kreditsumme (umgerechnet) erhalten hat. Wäre der Kurs des Franken jedoch bis zur Fälligkeit gefallen, zum Beispiel auf 1,60 Franken je Euro, dann hätte der Kreditnehmer Währungsgewinne erzielt und somit neben dem Zinsvorteil durch die Aufnahme des Fremdwährungsdarlehens auch noch einen Währungsvorteil erzielt.