Die Sicherungsübereignung

Die Sicherungsübereignung ist eine Sicherheit im Kreditbereich, welche immer dann angewendet werden kann, wenn entweder Maschinen oder Fahrzeuge durch einen Kredit finanziert werden sollen. Im gewerblichen Bereich ist die Sicherungsübereignung in bestimmten Fällen daher inzwischen genauso üblich geworden wie im privaten Bereich. Möchte zum Beispiel das Unternehmen XY eine neue Maschine kaufen, die zum Beispiel zur Produktion von Waren benötigt wird, dann ist zum Erwerb oftmals ein Darlehen nötig. Dieses Darlehen wird dann in den meisten Fällen eben durch eine Sicherungsübereignung abgesichert. Durch die Übereignung wird die Bank im Grunde Eigentümer der Maschine und kann diese für den Fall verkaufen und vom Erlös die Forderungen gegenüber dem Kreditnehmer ausgleichen, falls der Kredit nicht ordentlich und wie vereinbart bedient wird.

Im Bereich der Kreditvergabe an Privatkunden wird die Sicherungsübereignung nach dem gleichen Schema genutzt, nur das hier keine Maschinen sondern Fahrzeuge das Sicherungsobjekt darstellen. Im Bereich der Privatkunden wird eine solche Sicherungsübereignung immer dann genutzt, wenn es ein Fahrzeug zu finanzieren gilt. Daher ist eine Sicherungsübereignung von Fahrzeugen sowohl bei den Banken als auch bei den Autohäusern als Kreditgeber ein gebräuchliches Instrument. Durch den Kaufvertrag wird der Käufer und Kreditnehmer zwar Eigentümer und unmittelbarer Besitzer des Fahrzeuges, aber dennoch erhält auch hier der Kreditgeber die Verwertungsrechte aufgrund der erfolgten Sicherungsübereignung. Zudem bleibt auch der Kfz-Brief so lange im Besitz des Kreditgebers, bis das Autodarlehen zurück gezahlt worden ist. Auf diese Weise kann verhindert werden, dass der Kreditnehmer über das Fahrzeug verfügen kann, indem er dieses zum Beispiel an eine andere Person verkauft.

In der Praxis ist die Sicherungsübereignung von Autos inzwischen fast bei jedem Autokredit ein probates Mittel der Banken und Autohäuser, ihre Forderung gegenüber dem Kunden abzusichern. Ab einem bestimmten Alter des Fahrzeuges, meistens zwischen fünf und acht Jahren, wird diese Sicherungsübereignung allerdings nur selten verwendet, da der Wert des Fahrzeuges aus Sicht des Kreditgeber zu gering ist, als dass die Sicherungsübereignung noch als "echte" Sicherheit dienen könnte.