Die Sicherheiten

Wenn Banken einen Kredit vergeben müssen sie natürlich stets darauf achten, dass die Ausfallwahrscheinlichkeit dieses Kredites so gering wie möglich gehalten wird. Ein probates Mittel sind die diversen Sicherheiten, auch als Kreditsicherheiten bekannt, die man im Darlehensbereich heute verwenden kann. Diese Sicherheiten sind abhängig von der Art des Darlehens oftmals ein wichtiges Kriterium dafür, dass der Kreditnehmer das Darlehen überhaupt bekommen kann. Besonders bei höheren Kreditsummen verzichtet kaum noch eine Bank auf die eine oder andere Kreditsicherheit zur Absicherung des Darlehens. Neben den diversen dinglichen Kreditsicherheiten, bei denen eine bestimmte Sache bzw. ein Recht als Sicherheit dient, gibt es zunächst einmal nur eine so genannte persönliche Kreditsicherheit, nämlich die Bürgschaft. Diese Sicherheit ist sehr vielseitig verwendbar und kann im Grunde zur Absicherung fast jedes Darlehens genutzt werden.

Allerdings muss die Bank die Bürgschaft als Sicherheit auch sehr genau überprüfen, denn während man zum Beispiel bei der Verpfändung von Spareinlagen als Sicherheit genau weiß, dass die Summe XY als Sicherheit vorhanden ist, ist die Sicherheit Bürgschaft nur so viel "wert" wie der Bürge imstande ist im Schadensfall an Kapital aufzubringen. Diese Sicherheit hängt demnach in hohem Maße von der persönlichen Bonität des Bürgen ab. Etwas anders sieht es bei den so genannten dinglichen Sicherheiten aus. In den Bereich der dinglichen Sicherheiten fallen die Sicherungsübereignung, die Grundschuld, die Hypothek, die Verpfändung, die Abtretung von Forderungen und die Abtretung von Bezügen. Was beinhalten diese verschiedenen Sicherheiten im Einzelnen? Die Sicherungsübereignung wird sowohl im Bereich privater als auch gewerblicher Kreditnehmer von den Banken genutzt und zwar immer dann, wenn die Finanzierung entweder zum Erwerb von Maschinen oder von Fahrzeugen dienen soll, also von so genannten mobilen Sachwerten. Benötigt ein Unternehmen zum Beispiel ein Darlehen zum Kauf neuer Maschinen für die Produktion, dann werden diese Maschinen an den Kreditgeber sicherungsübereignet. Dadurch hat der Kreditgeber bis zur Rückzahlung des Darlehens die Verfügungsgewalt über diese Maschinen und kann diese im Schadensfall, wenn also der Kredit nicht zurück gezahlt wird, auch verwerten. Genauso funktioniert die Sicherungsübereignung auch im Bereich von Privatkunden. Hier werden jedoch keine Maschinen sicherungsübereignet, sondern ausschließlich Fahrzeuge wie Autos und Motorräder. Während die Sicherheit Sicherungsübereignung relativ zweckgebunden ist, ist die Verpfändung relativ unabhängig vom Verwendungszweck des Kredites als Sicherheit einsetzbar. Verpfändet werden in der Praxis entweder Sparguthaben, Guthaben auf Termingeldkonten oder auch Wertpapierbestände. Die jeweilige Sicherheit wird von der Bank mit einer bestimmten Summe bewertet, die dann auch in diesem Umfang als Sicherheit angesetzt werden kann.

Durch die Verpfändung erhält auch hier die Bank die Verwertungsrechte an dem verpfändeten Recht/Guthaben im Schadensfall. Auf ähnliche Art und Weise funktioniert auch eine weitere Kreditsicherheit, nämlich die Abtretung von Forderungen. Hier werden allerdings keine Guthaben als Sicherheit genommen, welche sich im Eigentum des Kreditnehmers befinden, sondern der Kreditnehmer tritt Forderungen an die Bank ab, welche er gegen ein anderes Unternehmen besitzt. In der Regel handelt es sich hier um eine Forderung aus einer Kapitallebensversicherung heraus. Die Hypothek und die Grundschuld werden als Sicherheit immer dann verwendet, wenn es um die Finanzierung einer Immobilie geht. Beide Sicherheiten werden unter dem Begriff Grundpfandrechte zusammengefasst und funktionieren auf ähnliche Art und Weise wie die zuvor erwähnte Verpfändung. Es werden im Rahmen der Grundschuld oder der Hypothek nur anstatt von Spareinlagen oder Wertpapieren Immobilien verpfändet, der Vorgang als solcher ist jedoch der Gleiche. Zudem muss das verpfändete Objekt mit der Grundschuld als Belastung in das Grundbuch eingetragen werden. Die Abtretung von Bezügen fällt als Sicherheit etwas aus dem Rahmen, weil es oftmals keine wirkliche Sicherheit ist, die im Schadensfall verwertbar wäre. Denn Kreditraten werden vor allen Dingen dann nicht mehr gezahlt, wenn man arbeitslos wird. Und wenn man arbeitslos geworden ist, gibt es demzufolge auch keine Bezüge mehr, die abgetreten werden könnten, was auch unter dem Begriff der Gehaltspfändung bekannt ist. Auch eine Restkreditversicherung wird häufiger als Sicherheit für einen Kredit genutzt. Jedoch ist diese Restschuldversicherung keine Sicherheit im eigentlichen Sinne, als dass ein Gegenwert zur Verfügung stehen würde. Vielmehr tritt diese Versicherung dann ein, wenn der Kreditnehmer aus unterschiedlichen möglichen Gründen seine Raten nicht mehr zahlen kann.