Schutzgemeinschaft Kreditsicherung

Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, umgangssprachlich als Schufa abgekürzt, ist eine privatwirtschaftliche Wirtschaftsauskunftei in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft. Geschäftssitz der Schufa Holding AG ist die hessische Landeshauptstadt Wiesbaden. Die Schufa wird in erster Linie im Interesse und Sinne von Unternehmern sowie Firmen tätig. Sie nutzen die Möglichkeit als Aktionär oder als Geschäftspartner der Schufa, Auskünfte über die Bonität ihrer Kunden bei der Schufa einzuholen. Eine Gelegenheit dazu bietet der Schufa-Score. Er ist die rechnerische Zusammenfassung und Bewertung aller Eintragungen über den betreffenden Bürger in der Schufa-Datenbank. Wenn beispielsweise hochwertige elektronische Waren verkauft werden, dann handelt es sich um einen Austausch Ware gegen Geld im drei- und vierstelligen Eurobereich. Der Kaufpreis wird oftmals in Raten bezahlt. Ein solcher Ratenkauf bedeutet für den Händler das Risiko, den vollen Kaufpreis nicht, nur teilweise oder verspätet gezahlt zu bekommen. Um die Bonität des Käufers mit seiner Zahlungsfähigkeit und Zahlungsbereitschaft einschätzen zu können, wird eine Schufa-Auskunft eingeholt. Die Voraussetzung dazu ist das OK des Kunden. Ohne seine Zustimmung kann die Schufa-Datenbank nicht eingesehen werden; umgekehrt wird ohne Schufa-Einsichtnahme kein Kaufvertrag zustande kommen.


Kontaktdaten und positive Eintragungen


Nahezu jeder Bürger mit einem festen und gemeldeten Wohnsitz ist in der Schufa erfasst. Diese Datenerfassung bezieht sich auf die Ausgaben, nicht jedoch auf die Einnahmen des Einzelnen. Zunächst werden die Kontaktdaten des Bürgers mit vollem Namen, mit Wohnanschrift, Geburtsdatum und Geburtsort, sowie mit Familienstand gespeichert. Damit ist die Privatperson „erfasst“. Zu den Informationen über das Ausgabeverhalten gehören sämtliche Eintragungen über Vertragsabschlüsse bei Kreditinstituten wie Banken und Sparkassen, bei Autobanken, Leasinggesellschaften, Onlineshops, Versandhäusern und auch Telekommunikationsgesellschaften. Jeder Ratenzahlungsvertrag, jede Eröffnung eines Girokontos inklusive Kreditkarte und Kartenkredit wird auf Veranlassung des Vertragsgebers in die Schufa-Datenbank eingetragen. Dadurch entsteht ein recht detaillierter und transparenter Überblick darüber, welche vertraglichen Verbindlichkeiten aktuell bestehen. Deren Verlauf wird ebenfalls dokumentiert. Die Rückzahlung von Krediten und Darlehen wird ebenso vermerkt wie der ausgelaufene Mobilfunkvertrag. Der Unternehmer ist dazu verpflichtet, diese Aktualisierung der Schufa zu melden. Der Vertragsnehmer sollte aus seinem eigenen Interesse heraus „seine“ Schufa prüfen, ob sie auch tatsächlich aktualisiert ist. Dazu hat er mehrere Möglichkeiten, darunter den rechtlichen Anspruch auf die einmal jährlich kostenlose Selbstauskunft.


Negative Eintragungen beeinflussen den Score


Vertragswidriges Zahlungsverhalten, Missbrauch von Konto-/Kreditkarten, Eidesstattliche Versicherung oder die Privatinsolvenz führen zu den sogenannten Negativeintragungen in der Schufa. Der Betroffene zeigt durch sein Verhalten, dass er ein unzuverlässiger Vertragspartner ist, der seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt. Der Grund dafür ist unerheblich. Sowohl die positiven als auch die negativen Informationen beeinflussen den Schufa-Score. Der ist umso besser, also höher, je näher er an den rechnerischen Idealwert von hundert Prozent heranreicht.
Bei einer Schufa-Bonitätsbewertung sieht der Unternehmer auf einen Blick den Score mit seinem prozentualen Wert. Er kann jetzt für sich entscheiden, ob er aufgrund dessen die Geschäftsverbindung ablehnt, oder ob er bei einem mittleren bis hin zu niedrigen Score das Bonitätsrisiko eingeht und den Ratenzahlungsvertrag abschließt.