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Dispositionskredit - was tun bei Kündigung?

Im Normalfall kann man über einen einmal zur Verfügung gestellten Dispokredit ohne zeitliche Beschränkung verfügen. Anders stellt sich die Situation jedoch dar, wenn sich etwas in den finanziellen Verhältnissen oder bezüglich der Bonität des Kontoinhabers verändert hat. Fällt beispielsweise das Einkommen weg (Arbeitslosigkeit) oder wird ein negativer Eintrag in der Schufa vorgenommen, so sind manche Banken sehr schnell mit einer Kündigung des Dispokredites beschäftigt. Was tun bei einer Dispokredit Kündigung? Das werden sich dann natürlich die betroffenen Kunden sehr häufig fragen. Zunächst einmal ist festzuhalten, dass es in der Vergangenheit nicht nur ein Dispokredit Urteil gegeben hat, da schon mehrere Kunden Widerspruch gegen eine Kündigung des Dispositionskredites seitens der Bank vorgenommen haben. Da es aber keine Art von speziellem Dispokredit Gesetz oder ein Dispokredit Recht im Besonderen gibt, steht es der Bank generell völlig frei, ob sie einen Dispokredit vergibt oder nicht, was im Grunde auch alle Gerichtsurteile bezüglich des Dispokredites bestätigen. Daher ist auch die jederzeitige Kündigung des Dispositionskredites rechtlich zulässig.

Das Gespräch mit der Bank suchen


Falls die Bank oder die Sparkasse die Löschung des Dispokredites veranlasst hat, sollte man auf jeden Fall zunächst das Gespräch mit der Kontoführung suchen. Da man, wie bereits kurz erwähnt, rechtlich kaum Chancen hat, wirksam gegen eine Kündigung des Dispokredites vorzugehen, sollte man versuchen, sich mit der Bank zu einigen bzw. eine Art von „Mittelweg“ zu finden. Falls man übrigens kein Anschreiben der Bank bekommen hat, ist grundsätzlich auch stets der Dispokredit auf dem Kontoauszug ersichtlich. Sollte dieser also von der Bank gelöscht wurden sein, wird er auch nicht mehr auf dem Kontoauszug erscheinen. Im Gespräch mit der Bank sollte man zunächst einmal klären, aus welchen Gründen die Löschung erfolgt ist. Nicht selten kann man sich nämlich zunächst die Kündigung gar nicht erklären, weil man weder seinen Job verloren hat noch einen Mahnbescheid etc. bekommen hat, der zu einem negativen Schufaeintrag führen würde. Nicht selten kommt es zum Beispiel vor, dass die Schufa falsche Informationen an die Bank meldet, die zu der Löschung des Dispokredites führen. Die Bank vertraut natürlich dieser Schufa-Meldung erst einmal. Kann man diesen Fehler aufklären, wird der Dispokredit natürlich dann auch wieder eingeräumt.

Eine Rückführungsvereinbarung treffen


Ist die Löschung des Dispositionskredites jedoch aus verständlichen Gründen erfolgt, weil man zum Beispiel arbeitslos geworden ist, so sollte man versuchen, mit der Bank eine Rückführungsvereinbarung zu treffen. Denn ist der Kreditrahmen beispielsweise 3.000 Euro oder mehr in Anspruch genommen, sind nur die wenigsten Kontoinhaber in der Lage, diesen Betrag „sofort“ und in einer Summe auszugleichen. Die meisten Banken lassen sich auch ohne Weiteres auf eine kontinuierliche Rückführung des Dispokredites ein, zum Beispiel 150 Euro pro Monat. In solch einem Fall wird dann ein so genannter Kürzungskredit vereinbart. Dieser beinhaltet, dass der Dispokredit dann automatisch jeden Monat um die vereinbarte Rate reduziert wird. Ein häufiger Grund für die Kündigung eines Dispokredites seitens der Bank ist übrigens auch, wenn eine Pfändung gegen den Kontoinhaber vorliegt. Der Dispokredit und die Pfändung „widersprechen“ sich im Grunde, denn bis zur Aufhebung der Pfändung darf man nicht über Guthaben auf dem Konto verfügen und somit natürlich auch nicht den Kreditrahmen in Anspruch nehmen. Sobald die Pfändung jedoch zurück genommen wird, machen die Banken dann normalerweise auch die Löschung des Dispokredites rückgängig.