Der Dispositionskredit vor dem Aus?

Besonders die EU ist in letzter Zeit durch verschiedene Erlasse und auch Gesetze dazu übergegangen, auch im Kreditbereich die Position der Verbraucher zu stärken und den Banken höhere Auflagen zu machen. Was als Schutz der Verbraucher gedacht ist, könnte sich allerdings in der Praxis mitunter als „Schuss nach hinten“ erweisen. Das wird beispielsweise auch am Beispiel des Dispositionskredites deutlich. Eine Auflage aus dem Bereich Basel II, die den Dispokredit ebenfalls betroffen würde ist, dass den Banken die Pflicht auferlegt wird, dass jede Kontoüberziehung im Vorhinein vom Kunden als „in Ordnung“ bestätigt werden muss bzw. es müsste jeweils eine neue Kreditvereinbarung getroffen werden. Dieses stellt in der Praxis fast ein unüberwindbares Hindernis dar, denn natürlich würde kein Kunde bereit sein, wegen jeder noch so kleinen Überziehung des Girokontos jedes Mal zur Bank zu gehen und einen Kreditvertrag zu unterschreiben. Das Schlagwort bzw. eine Art von „Horrorszenario“ lautet hier also: Dispokredit mit Vertrag.

Bankrecht beim Dispokredit offenbar im Wandel


Die Auswirkungen von Basel II sind aber mitunter noch auf ganz anderer Ebene negativ und könnten zu einem „Aus“ des Dispositionskredites führen. Nach Basel II gelten nämlich alle Kredite, die innerhalb von 90 Tagen nicht „bedient“ werden als Ausfallkredite. Und ausgefallene Kredite müssten von den Banken mit deutlich mehr Eigenkapital hinterlegt werden. Dieses hätte wiederum zur Folge, dass die Dispokredite teurer werden würden, wobei gerade die Dispositionskredite schon jetzt die teuersten Kredite überhaupt sind. Eine noch weitere Erhöhung der Zinssätze hätte mit nicht geringer Wahrscheinlichkeit zur Folge, dass kaum noch Kunden den Dispositionskredit nutzen würden, sondern verstärkt in den Ratenkredit umschulden würden.

Der Dispokredit und Basel II


Das BGB sieht beim Dispokredit übrigens keinerlei Besonderheiten vor, sondern der Kredit fällt nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch unter die ganz „gewöhnlichen“ Darlehensverträge. Sollte jedoch seitens der EU festgelegt werden, dass die zuvor erwähnten Regeln von Basel II so „streng“ anzuwenden sind, wie sie in der Theorie gedacht sind, dann könnte es tatsächlich sein, dass der Dispokredit über einen Zeitraum von wenigen Jahren zunächst deutlich an Bedeutung verliert und dann vielleicht irgendwann nicht mehr angeboten wird, weil kaum noch Bedarf vorhanden ist. Bei mancher Dispositionskredit Kritik gäbe es natürlich auch Anhänger dieser Vorgehensweise. Denn sicherlich ist es nicht von der Hand zu weisen, dass die „Leichtigkeit“ des Dispositionskredites mit nicht vorhandenen Rückzahlungsvereinbarungen eine Überschuldung zwar nicht direkt fördert, aber mitunter auch nicht dazu beiträgt, dass die Verbraucher sehr bewusst mit Schulden umgehen. Daher wird der Dispositionskredit als solcher sicherlich auch weiterhin in der Diskussion stehen, auch wenn bisher (Stand Mitte 2010) in der Praxis noch keine Änderungen im Angebot und in der Nutzung zu erkennen sind.