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Dispokredit - Kündigung durch die Bank?

Da der Dispokredit zwar wie jeder andere Kredit auch eine getroffene Vereinbarung zwischen dem Kunden und der Bank beinhaltet, aber dennoch im Gegensatz zu anderen Kreditarten keine feste Laufzeit hat, stellt sich die berechtigte Frage, wann eine Bank einen Dispositionskredit eigentlich kündigen darf. Bezüglich der Dispokredit Kündigung muss man im Grunde zwischen Theorie und Praxis unterscheiden. In der Theorie ist es so, dass die Bank den Dispokredit jederzeit kündigen darf. Die Kündigung darf sogar ohne die Angabe von Gründen geschehen, denn im Gegensatz zum Girokonto hat der Kunde keinen gewissen Anspruch darauf, dass ihm ein Dispokredit zur Verfügung gestellt wird. In der Praxis ist es jedoch so, dass nahezu keine Bank den Dispositionskredit ohne Grund oder konkreten Anlass kündigen wird, weil das Kreditinstitut mit den Sollzinsen immerhin sehr „gutes Geld“ verdient.

Was in der Praxis zu einer Kündigung des Dispokredites führen kann


Da die Bank, wie bereits kurz erwähnt, von der Theorie her zwar jederzeit den Dispokredit kündigen kann, in der Praxis aber nur beim Vorliegen bestimmter Gründe davon Gebrauch machen wird, hat es jeder Kunde in gewissem Umfang also selbst in der Hand, dass es nicht zu einer Kündigung des Kreditrahmens kommt. Ein Grund ist beispielsweise häufig, dass der Dispokredit überzogen wird. Damit ist keine einmalige und kurzzeitige Überziehung des Kreditrahmens gemeint, sondern wer seinen Kreditrahmen ständig und nicht nur um ein paar Euro überzieht, und eventuell auch bereits von der Bank dorthin gehend „ermahnt“ wurde, der muss sich dann im Prinzip auch nicht mehr wundern, wenn die Bank irgendwann den Dispokredit kündigt. Nahezu automatisch erfolgt die Kündigung des Dispokredites seitens der Bank dann, wenn der Kunde kein Einkommen mehr erzielt, falls er zum Beispiel arbeitslos geworden. Gleiches gilt, wenn neue negative Einträge in der Schufa vorhanden sind.

Wie man die Kündigung des Dispokredites verhindern kann


Wurde der Dispositionskredit gekündigt, so hat man anschließend kaum noch eine Chance, dass die Bank diese Kündigung wieder rückgängig macht. Daher ist es besser im Vorhinein zu verhindern, dass es zur Kündigung kommt. Im oben unter anderem angeführten Beispiel als möglichen Grund für eine Kündigung bedeutet das, dass man nicht einfach „ohne Kommentar“ seinen Dispokredit überziehen sollte, sondern von sich aus auf die Bank zugehen sollte und erklären sollte, warum man derzeit mehr Liquidität benötigt. Sind die Gründe plausibel, dann ist die Bank sogar mitunter bereit, den Dispositionskredit zu erhöhen. So kann eine Kündigung vermieden werden und zugleich spart man sogar noch Zinsen, weil man nicht die teuren Überziehungszinsen zahlen muss, sondern „nur“ die üblichen Sollzinsen, die bei der Nutzung des Dispokredites immer anfallen. Und auch ein Negativmerkmal muss nicht unbedingt zur Kündigung des Kreditrahmens führen, sondern es kommt auf die Art bzw. den Grund für den Eintrag in der Schufa an. Geht es beispielsweise um einen Mahnbescheid, den man nur bekommen hat, weil man sich weigert einen Strafzettel fürs Falschparken zu zahlen, so wird dadurch nicht die Bonität gefährdet. Daher wird die Bank vielleicht in so einem Fall davon absehen, den Kreditrahmen zu löschen.