Den Bausparvertrag beleihen

Da bei der vorzeitigen Auflösung eines Bausparvertrages mitunter hohe Gebühren anfallen bzw. man mitunter auf einen Bonus verzichten muss und erhaltenen Förderungen wieder zurück zahlen muss, sollte man zunächst mögliche Alternativen zur Auflösung in Betracht ziehen. Eine solche Alternative kann unter anderem sein, den Bausparvertrag zu beleihen. In diesem Zusammenhang muss man zwei Arten der Beleihung unterscheiden und zwar je nachdem, wer der "Begünstigte" der Beleihung sein soll und vor allem auch danach, für welchen Zweck das durch die Beleihung erhaltene Kapital verwendet werden soll.

Einerseits kann der Bausparvertrag als Sicherheit für ein Darlehen verwendet werden, welches als Ratenkredit von einer Bank vergeben wird. In diesem Fall wird also das auf dem Bausparvertrag bestehende und angesparte Guthaben praktisch an die kreditgebende Bank verpfändet. Eine Zweckgebundenheit für die in Form des Darlehens erhaltenen Mittel ist hier nicht gegeben. Auf der anderen Seite kann auch die Bausparkasse selber der Begünstigte der Beleihung sein. Dann darf der für die Beleihung zur Verfügung gestellte Betrag jedoch nur entweder für den Erwerb von Wohneigentum oder für in Verbindung mit vorhandenem Wohneigentum durchzuführende handwerkliche Tätigkeiten (Renovierungen etc.) verwendet werden. In diesem Fall stellt die Bausparkasse ein so genanntes Vorausdarlehen zur Verfügung.

Das Bausparvertrag beleihen funktioniert dann im Grunde wie beim zuvor genannten Ratenkredit als Sicherheit, es wird demnach das Guthaben an die Bausparkasse "verpfändet". Das Vorausdarlehen stellt dann praktisch eine Vorauszahlung auf das später ohnehin zu nutzende Bauspardarlehen dar und wird faktisch durch dieses Bauspardarlehen abgelöst. Die Beleihung vom Bausparvertrag ist vor allem also dann sinnvoll, wenn der Bausparvertrag noch keine Zuteilungsreife hat, man aber trotzdem schon Kapital für die zuvor als Beispiel genannten Maßnahmen benötigt.