Bausparverträge verkaufen

Aus verschiedenen Gründen kann es sein, dass der Bausparer bereits vor dem Ablauf der Vertragslaufzeit das Guthaben aus dem Bausparvertrag heraus benötigt. Da bei einer vorzeitigen Verfügung oftmals Gebühren anfallen (Vorfälligkeitsgebühren), Abschlussgebühren nicht erstattet werden und eventuell Förderungen wieder zurück gezahlt werden müssen, sind mitunter Alternativen zum Auflösen die bessere Variante. Neben der Abtretung des Vertrages als Sicherheit für ein Darlehen ist auch das Bausparvertrag verkaufen eine mögliche Alternative zum Auflösen des Bausparvertrages. Anders als zum Beispiel bei Lebensversicherungen, die man ohne Probleme an jeden "beliebigen" Dritten verkaufen kann, gibt es im Rahmen des Bausparvertrages bezüglich des Verkaufs jedoch fast immer Einschränkungen seitens der Bausparkasse. Wenn der Bausparer verkaufen möchte, also den Vertrag an eine andere Person übertragen möchte, ist das häufig nur an einen bestimmten Personenkreis als "Käufer" und neuen Inhaber des Bausparvertrages möglich.

Den Verkauf vom Bausparvertrag gestatten die meisten Bausparkassen nur dann, wenn der Vertrag an einen nahen Angehörigen übertragen wird. Das Bausparverträge verkaufen ist also nicht so einfach, wie zum Beispiel der Verkauf von Kapitallebensversicherungen oder sonstigen Forderungen. Als nahe Angehörige werden von der Bausparkasse im Zuge des Bausparvertrag verkaufen der oder die Verlobte sowie der Ehegatte akzeptiert, ferner auch die Kinder, Enkelkinder, Neffen und Nichten, Onkel und Tanten, Eltern sowie Schwager und Schwägerin. Es gibt jedoch insofern von dieser Regelung auch Ausnahmen, als dass manche Bausparkassen auf diese "Angehörigen-Regel" verzichten und der Bausparer den Vertrag verkaufen kann, ohne das eine Vorgabe der Personengruppe erfolgt, demnach im Grunde an "Jeden."

Ferner ist beim Bausparvertrag verkaufen aber noch etwas zu beachten, denn der Vertrag kann nicht zu jedem beliebigen Zeitpunkt verkauft werden. Der Bausparer kann nur dann verkaufen, zumindest in den meisten Fällen, wenn der Bausparvertrag entweder bereits zuteilungsreif ist oder aber die Zuteilungsreife innerhalb der nächsten 12 Monate erreicht werden wird. Der Vorteil eines Verkaufs bzw. einer Übertragung an die zuvor genannten Angehörigen ist zudem noch, dass alle bislang erhaltenen Prämien (staatliche Förderung etc.) erhalten bleiben, die Übertragung erfolgt also prämienunschädlich. Sind keine Angehörigen vorhanden kann es sogar die bessere Alternative sein, den Vertrag ruhen zu lassen, falls das Kapital nicht dringend und sofort benötigt wird.