KfW Sonderprogramm Kommunale Investitionen

Beim Programm Kommunal investieren – Investitionsoffensive Infrastruktur handelt es sich um ein von der KfW aufgelegtes Sonderprogramm, welches nur noch bis Ende 2010 angeboten wird. Gedacht ist das Programm für alle Kommunen, die neue Investitionen tätigen möchten, wie zum Beispiel Erneuerung von Verkehrswegen oder die Sanierung von Schulen und Kinderspielplätzen. Das Programm zeichnet sich durch die Vergabe eines zinsgünstigen KfW-Kredites aus und bietet den Gemeinden und Kommunen somit eine sehr gute Finanzierungshilfe gerade dann an, wenn die Haushaltslage relativ angespannt ist. Dennoch sind gerade jetzt Investitionen dringend notwendig. Es gibt eine Reihe von Maßnahmen, welche durch das KfW-Programm „Kommunal investieren“ gefördert werden können.

Die förderungsfähigen Maßnahmen


Im Grunde werden durch das Programm nahezu alle Investitionen in die soziale bzw. in die kommunale Infrastruktur gefördert. Eine Voraussetzung zur Erteilung der Förderung besteht lediglich darin, dass die entsprechende Kommune sich in den Regionalfördergebieten A oder C befindet. Ob man als Kommune darunter fällt ist im Grunde bekannt, aber ansonsten kann man sich natürlich auch über die „Aufteilung“ der Fördergebiete informieren. Eine Reihe von möglichen Investitionen können mit diesem KfW-Sonderprogramm gefördert werden. Dazu zählen unter anderem zum Beispiel Maßnahmen zum Energie sparen in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen oder Kindergärten, beispielsweise durch den Einbau neuer Fenster oder einer modernen und Energie sparenden Heizungsanlage. Ferner wird auch das Sanieren von denkmalgeschützten Gebäuden gefördert, das behindertengerechte Umbauen von Wohnungen, die Abfallwirtschaft, das Anlegen von Spielplätzen und Grünanlagen, die Baulanderschließung und viele weitere Maßnahmen.

Die Konditionen beim Sonderprogramm 212


Das im Rahmen des Sonderförderprogramms 212 an die Kommunen vergebene KfW-Darlehen kann eine Kreditsumme von maximal zehn Millionen Euro aufweisen. Zudem ist es erforderlich, dass seitens des Kreditnehmers ein Eigenanteil von 25 Prozent vorhanden ist. Somit werden also bis zu 75 Prozent der zu tätigenden Investitionen durch diesen sehr günstigen KfW-Kredit finanziert. Dabei kann der Kreditbetrag jederzeit bis zur Höchstgrenze aufgestockt werden, sofern das jeweilige Projekt noch nicht abgeschlossen ist. Die Laufzeit dieses KfW-Kredites beträgt bis zu 30 Jahre, wobei zudem eine tilgungsfreie Anlaufzeit von bis zu fünf Jahren vereinbart werden kann. Die Zinsbindung wird stets über einen Zeitraum von fünf Jahren vereinbart, danach macht die KfW dem Kreditnehmer ein neues Angebot zu den dann am Markt üblichen Konditionen bzw. auf der Basis dieser aktuellen Konditionen.

Abrufbar ist das KfW Darlehen bis zu sechs Monate nach der Bereitstellung durch die KfW. Wurde das Darlehen allerdings nicht spätestens einen Monat und zwei Tage nach der Bereitstellung abgerufen, so fällt zukünftig für jeden weiteren Monat eine Bereitstellungsprovision von 0,25 Prozent auf Basis des noch nicht abgerufenen Kreditbetrages an. Die Darlehensauszahlung erfolgt zu 100 Prozent und bei möglichen außerplanmäßigen Tilgungen wird eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet. Darüber hinaus muss die Kommune innerhalb von neun Monaten gegenüber der Hausbank einen Verwendungsnachweis der erhaltenen Mittel erbringen. Der Zinssatz ist nach dem risikogerechten Zinssystem gestaffelt. In der „besten“ Risikoklasse erhält man den KfW Kredit aus dem Sonderförderprogramm „Kommunal investieren“ derzeit (Stand 10. Oktober 2010) zu einem Zinssatz von genau einem Prozent – preiswerter geht es kaum. In der „schlechtesten“ Risikoklasse muss man hingegen einen Zinssatz von 5,46 Prozent zahlen.