ERP-Startfonds Förderung der KfW
Ein ähnliches Förderprogramm wie das zuvor genannte ERP-Innovationsprogramm ist das Förderprogramm ERP-Startfonds. Gefördert sollen hier allerdings vor allen Dingen junge Technologieunternehmen, die in Forschung und in Entwicklung investieren möchten. Die Förderung besteht konkret darin, dass diese Unternehmen Beteiligungskapital aus den ERP-Startfonds der KfW zur Verfügung gestellt bekommen. Neben dem so genannten Leadinvestor, einen Hauptkapitalgeber, beteiligt sich die KfW dann im Rahmen dieser Beteiligung aus den Startfonds zu den gleichen Konditionen wie der Investor am jeweiligen Projekt bzw. an der jeweiligen Investition des Unternehmens. Die Vorteile der Nutzung dieser Mittel bestehen vor allen Dingen im leichten Zugang zum Beteiligungskapital, in der unbefristeten Beteiligung (ohne notwendige Besicherung) und on der relativ einfachen und transparenten Vertragsstruktur.
Die förderungsfähigen Maßnahmen
Es gibt verschiedene Beispiele von Maßnahmen, die im Rahmen des ERP-Startfonds Programms gefördert werden können, wenn das jeweilige Jungunternehmen die Investitionen tätigt. Ein Beispiel für eine förderungsfähige Maßnahme ist die Investition in eine Entwicklung eines neuen oder sehr fortschrittlichen Produktes bzw. einer Dienstleistung, die anschließend natürlich auch am Markt eingeführt werden soll. Auch eine Weiterentwicklung im Kern des Unternehmens selbst kann gefördert werden, wenn die Maßnahmen zu einem Fortschritt führen und als „modern“ anzusehen sind. Die Investition in Produkte wird auch dann gefördert, wenn diese zwar allgemein am Markt bereits vorhanden sind, aber für das Unternehmen selbst eine Neuerung bedeuten. Auch an den möglichen Leadinvestor werden noch einige Bedingungen geknüpft. Grundsätzlich kann es sich bei diesem Hauptinvestor sowohl um eine nationale als auch eine internationale juristische bzw. natürliche Person handeln, zum Beispiel um eine Beteiligungsgesellschaft. Die Beteiligungsgesellschaften müssen dabei bei der KfW akkreditiert werden. Als weitere Voraussetzung für das Anerkennen dieses Leadinvestors gilt, dass dieser sich mindestens im gleichen Umfang wie die KfW am Vorhaben beteiligen muss. Darüber hinaus muss der Investor auch über eine ausreichende Bonität verfügen, was von der KfW geprüft wird.
Die Konditionen im Programm ERP-Startfonds
Der maximale Beteiligungsanteil der KfW liegt bei dieses Förderprogramms bei sechs Millionen Euro (bis zum 31. Dezember 2010). Dabei ist dieser Höchstbetrag in mehrere, so genannte Finanzierungsrunden, gesplittet, die aus verschiedenen Höchstbeträgen bestehen, zum Beispiel bis zu 2,5 Millionen Euro im Zuge der ersten Beteiligung durch die KfW. Es gibt keine bestimmte Laufzeit der Beteiligung durch die KfW, sondern die Laufzeit ist generell an die Beteiligungsdauer des Leadinvestors gekoppelt. Das Gleiche gilt auch für die Auszahlungen, die ebenfalls mit denen des Hauptinvestoren möglichst übereinstimmen sollten. Ein wichtiges Detail besteht im Zuge der Konditionen darin, dass der Hauptinvestor vom Technologieunternehmen keinerlei Sicherheiten fordern darf, auch nicht von etwaigen geschäftsführenden Privatpersonen oder den Inhabern des Unternehmens.