ERP-Förderung zur Unternehmensgründung
Einen KfW Kredit im Zuge des ERP-Programms gibt es auch speziell für Investitionen im Zusammenhang mit der Gründung eines Unternehmens. Finanzieren kann man mit diesem KfW Darlehen die Gründung oder auch die Sicherung der Existenz eines Unternehmens, allerdings maximal innerhalb der ersten drei Jahre nach Gründung. Dabei können sowohl die Gründung eines Unternehmens als auch der Aufbau einer freiberuflichen Existenz gefördert werden. Es handelt sich bei diesem KfW Kredit konkret um ein Nachrangdarlehen, sodass dadurch die Eigenkapitalbasis gestärkt wird und der Weg für andere Fremdfinanzierung geebnet werden kann. Aus diesem Grunde gibt es auch eine hundertprozentige Haftungsfreistellung der Bank – einer der Vorteile dieses KfW Programms.
Die förderungsfähigen Maßnahmen
Zu den förderungsfähigen Maßnahmen zählt allgemein sowohl die Neugründung eines Unternehmens als auch die Übernahme eines bereits bestehenden Unternehmens bzw. eine „aktive“ Beteiligung an einem bereits vorhandenen Unternehmen. Ebenfalls gefördert können durch dieses KfW Darlehen so genannte Festigungsmaßnahmen, falls diese innerhalb der ersten drei Jahre nach Gründung des Unternehmens durchgeführt werden. Im Einzelnen sind zum Beispiel die folgenden Maßnahmen förderungsfähig: Erwerb von Grundstücken und von Gebäuden (inklusive der Baunebenkosten), Erwerb von Sachanlagevermögen und der Betriebs- und Geschäftsausstattung, sowie der Erwerb von Unternehmen und Geschäftsanteilen. Darüber hinaus ist auch der Erwerb von Waren und Materialien im Zuge der Erst- bzw. Grundausstattung förderungsfähig, ebenso wie die Kosten für erste Messeteilnahmen zu Marketing-Zwecken.
Die Konditionen des KfW Darlehens
Die Konditionen dieses KfW Kredites beinhalten unter anderem eine hundertprozentige Haftungsfreistellung der Bank und eine tilgungsfreie Anlaufzeit bis zu sieben Jahren. Eine Voraussetzung für die Förderung ist übrigens, dass bereits Eigenmittel zur Verfügung stehen. Die Eigenmittel müssen auf Basis der gesamten zu finanzierenden Kosten mindestens einen Anteil von 15 Prozent (alte Bundesländer) bzw. von 10 Prozent (neue Bundesländer) ausmachen. Der Höchstbetrag dieses KfW Darlehens in Form des Nachrangdarlehens liegt bei 500.000 Euro und die Laufzeit des Kredites beträgt 15 Jahre. Festgeschrieben werden die Zinsen im Normalfall für einen Zeitraum von zehn Jahren, nach Ablauf dieser Frist wird der Zinssatz dann neu verhandelt. Die Auszahlung des Kreditbetrages erfolgt zu einhundert Prozent und eine Besonderheit dieses KfW Darlehens besteht darin, dass jährlich für die noch offene Restschuld ein Garantieentgelt von einem Prozent gezahlt werden muss. Außerplanmäßige Tilgungen sind zwar möglich, allerdings wird in diesem Fall – ganz im Gegensatz zu vielen anderen KfW Darlehen – eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet. Die zu zahlenden Zinssätze staffeln sich zum einen nach alten und neuen Bundesländern und zum anderen nach dem 1. bis 3. und nach ab dem vierten Jahr der Kreditlaufzeit. So zahlt man aktuell (September 2010) zum Beispiel in den ersten drei Jahren in den alten Bundesländern einen Zinssatz von 0,80 Prozent und ab dem vierten Jahr einen Zinssatz von 3,22 Prozent (effektiv).