KfW Kredite zur Existensgründung für Unternehmen

Ein Schwerpunkt der KfW Förderung ist die Vergabe von KfW Darlehen zur Unterstützung von Existenzgründungen und zur Förderung von mittelständischen Unternehmen. Ein Programm aus dieser Sparte ist zum Beispiel auch das KfW-StartGeld (Programm 061). Mit Hilfe dieses vergebenen KfW-Darlehens können Existenzgründungen in Deutschland insofern gefördert werden, als dass durch das vergebene Darlehen sowohl Investitionen als auch der Erwerb von Betriebsmitteln finanziert werden können. Da beide Ausgaben bei nahezu jeder Gründung einer beruflichen Existenz zwingend notwendig sind, gibt das KfW Darlehen faktisch eine Starthilfe für den jeweiligen Existenzgründer. Einige Vorteile des KfW-StartGeldes sind zum Beispiel die Finanzierung bis zu 100 Prozent der Kosten, eine Haftungsfreistellung der Hausbank von bis zu 80 Prozent, eine tilgungsfreie Anlaufzeit, günstige Zinsen und eine jederzeit mögliche außerplanmäßige Tilgung wird ebenfalls gewährleistet.

Förderungsfähige Maßnahmen


Wie bei jedem KfW Darlehen, so sind auch bei der Vergabe des KfW-StartGeldes verschiedene Maßnahmen von der Förderung betroffen. In der Sparte der Existenzgründung wird zum Beispiel die Übernehmens-Übernahme oder der Erwerb einer tätigen Beteiligung gefördert. Ebenfalls kann man dieses KfW Darlehen dann erhalten, wenn man bei der geplanten oder bereits begonnenen Existenzgründung ein Grundstück oder ein Gebäude kaufen oder bauen möchte. Beim Bau einer Immobilie sind zudem die Baunebenkosten ebenfalls förderfähig. Darüber hinaus kann mit dem KfW Kredit auch der Erwerb von Maschinen, Anlagen, Einrichtungsgegenständen, Software, Lizenzen und der Erwerb der verschiedenen Betriebsmittel (Rohstoffe, Hilfsstoffe, Betriebsstoffe etc.) finanziert werden. Durch das KfW-StartGeld können ebenfalls erneute Unternehmensgründungen gefördert werden, allerdings unter der Voraussetzung, dass aus dem vorherigen Unternehmen keine Verbindlichkeiten zurück geblieben sind. Maximal wird das StartGeld jedoch pro Antragsteller nur zweimal vergeben, wobei die gesamte Darlehenssumme 50.000 Euro nicht übersteigen darf/wird. Mit anderen KfW-Programmen lässt sich das StartGeld Darlehen jedoch nicht kombinieren.

Die Konditionen des KfW-StartGeldes zur Existenzgründung


Das KfW-StartGeld kann jeder Existenzgründer, Freiberufler und jedes kleinere Unternehmen bis zu einem Maximaldarlehensbetrag über 50.000 Euro in Anspruch nehmen, wenn man sich noch in den ersten drei Jahren nach der „offiziellen“ Existenzgründung befindet. Der Antrag zum Erhalt dieses KfW Kredites muss bei der Hausbank gestellt werden. Nicht gefördert werden übrigens Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, Unternehmen aus dem Bereich Fischerei, Landwirtschaft sowie die Umschuldung bereits bestehender Vorhaben. Vom maximalen KfW Kreditbetrag über 50.000 Euro können höchstens 20.000 Euro für die Anschaffung von Betriebsmitteln zur Verfügung gestellt werden. Die Laufzeit des Darlehens bewegt sich im Zeitraum zwischen einem und bis zu zehn Jahren. Dabei kann eine tilgungsfreie Anlaufzeit von einem oder auch von zwei Jahren vereinbart werden. Der Zinssatz wird für die gesamte Laufzeit garantiert, es handelt sich demnach um eine Zinsfestschreibung für die kompletten Tilgungszeit. Dieser KfW Kredit wird zu 100 Prozent ausgezahlt und abrufbar ist das Darlehen innerhalb von neun Monaten nach der Bereitstellung, wobei nach spätestens einem Monat und zwei Arbeitstagen nach Darlehensvergabe eine Bereitstellungsprovision (0,25 Prozent pro Monat) berechnet wird, falls das KfW Darlehen bis dahin noch nicht in Anspruch genommen wurde. Der am Kapitalmarkt orientierte Zinssatz beträgt aktuell (25. September 2010) bei einer gewählten Laufzeit bis zu fünf Jahren 4,23 Prozent und bei bis zu zehn Jahren 4,33 Prozent.