Der KfW Kredit für Studenten
Die KfW bietet nicht nur in der Sparte Bauen, Wohnen und Energie Förderungen an, sondern auch im Bereich Beruf und Bildung gibt es diverse Förderprogramme, meistens in Form eines zinsgünstigen KfW Kredites. Das erste Förderprogramm (Programm 174) ist der KfW-Studienkredit. Wie schon am Namen erkennbar handelt es sich bei diesem KfW Darlehen um einen Kredit, der an Studenten und an Studentinnen vergeben wird. Nutzen können die Studenten den KfW-Studienkredit während der gesamten Studiendauer. Der Vorteil besteht vor allem gegenüber den Studentenkrediten, die mitunter auch von Banken vergeben werden darin, dass der Kredit erst nach Ende des Studiums getilgt werden muss. Somit kann der Studentenkredit der KfW vor allem auch zur Finanzierung des Lebensunterhaltes während des Studiums dienen. Für den Studierenden hat dies zudem den Vorteil, dass der Student sich voll auf sein Studium konzentrieren kann und nicht zwingend viel Zeit für einen Nebenjob etc. aufwenden muss.
Die Förderbedingungen für den Studentenkredit als KfW Darlehen
Es gibt einige grundsätzliche Förderbedingungen die erfüllt werden müssen, um den KfW-Studentenkredit in Anspruch nehmen zu können. Die erste Bedingung betrifft das Alter. So können nur Studenten zwischen 18 und 30 Jahren (bei Beginn der Finanzierung) das zinsgünstige KfW Darlehen in diesem Bereich erhalten. Darüber hinaus muss man in Vollzeit an einer Hochschule, Fachhochschule oder an einer Universität studieren, die entweder staatlich ist oder zumindest staatlich anerkannt ist. Zudem muss sich der Sitz der Hochschule in Deutschland befinden. Eine weitere Voraussetzung zum Erhalt des KfW-Studentenkredites besteht darin, dass der Kreditnehmer bisher noch nicht über einen Hochschulabschluss verfügt. Die Finanzierung eines so genannten Zweitstudiums ist mit dem Studienkredit als KfW Darlehen also nicht möglich. Dabei gilt der Bachelor-Abschluss jedoch nicht als ein abgeschlossenes Erststudium, sodass ein Master-Studiengang durch den Studienkredit finanziert werden kann.
Auch bezüglich der Staatsbürgerschaft gibt es einige Vorgaben. Den KfW-Studienkredit bekommt man, wenn man entweder deutscher Staatsbürger ist, ein Familienangehöriger eines Bundesbürger ist, Staatsangehöriger eines EU-Staates und mindestens drei Jahre in Deutschland ist, ein Familienangehöriger eines EU-Staatsbürgers ist oder aber ein so genannter Bildungsinländer ist. Dabei handelt es sich um Personen, die in Deutschland oder an einer deutschen Schule (im Ausland) ihre Berechtigung zum Zugang an einer deutschen Hochschule erworben haben, aber keine deutschen Staatsbürger sind.
Die Konditionen des KfW-Studienkredites
Den KfW-Studienkredit kann man über einen Zeitraum von maximal 14 Semestern nutzen. Die monatlich auszahlbaren Beträge bewegen sich dabei in einem Rahmen zwischen 100 und 650 Euro. Der maximale Darlehensbetrag liegt somit bei 54.600 Euro (14 Semester je 650 Euro monatlich). Zu den Konditionen und gleichzeitigen Vorteilen dieses KfW Kredites zählt zum Beispiel, dass keine Sicherheiten gestellt werden müssen, dieses KfW Darlehen unabhängig von Einkommen oder von den Eltern vergeben wird, es eine flexible Rückzahlung der Raten gibt und das jederzeit eine außerplanmäßige Tilgung möglich ist. Die maximale Rückzahlungsdauer beträgt 25 Jahre. Mit der Rückzahlung des Kredites muss erst zwischen sechs und 23 Monaten nach dem Studienabschluss begonnen werden. Bezüglich der Zinsen ist festzuhalten, dass der KfW-Studienkredit stets einen variablen Zinssatz beinhaltet, der sich am 6-Monats-EURIBOR orientiert. Der aktuelle Zinssatz (gültig bis zum 30. September 2010, danach nächste Anpassung) liegt derzeit bei 3,34 Prozent effektiv.