KfW Kredite zum Erwerb von Wohneigentum

Neben den Förderungsprogrammen der KfW im Bereich energieeffizientes Bauen, Wohnen und Sanieren gibt es darüber hinaus noch ein weiteres Programm im Bereich Wohneigentum, welches unabhängig von einer Energieeffizienz der gekauften Immobilie nutzbar ist. Innerhalb des KfW-Programms 124 wird somit der Bau oder der Kauf von Wohneigentum gefördert, welches vom Käufer und Kreditnehmer ausschließlich privat genutzt und selbst bewohnt wird. Die Förderung in Form des KfW-Darlehens wird sowohl für Häuser als auch für Eigentumswohnungen vergeben. Was kann über dieses KfW-Darlehen im Detail finanziert werden? Dieser zinsgünstige KfW-Kredit kann genutzt werden um folgende Ausgaben zu finanzieren: Kosten für das Grundstück (falls Erwerb des Grundstücks nicht länger als ein halbes Jahr zurück liegt), Baukosten mitsamt aller Nebenkosten (Maklergebühren etc.), Kosten für Außenanlagen, Kaufpreis inklusive aller Nebenkosten sowie Kosten für Umbauten und Renovierungen. Generell gilt die Förderung allerdings immer nur für den selbst genutzten Wohnraum. Wer zum Beispiel ein Doppelhaus erwirbt und davon nur die eine Hälfte selbst nutzt, der bekommt die Förderung auch nur für diese Hälfte und nicht für das gesamte Doppelhaus.

Die Konditionen rund um das Förderprogramm 124


Der KfW Kredit, der beim Förderprogramm 124 (Wohneigentumsprogramm) vergeben wird, wird in einer Höhe von 30 Prozent der Gesamtkosten vergeben. Die maximale Kreditsumme liegt bei 100.000 Euro. Der Antrag auf dieses KfW Darlehen muss wie üblich über die Hausbank gestellt werden. Unabhängig von der Wahl der Laufzeit ist das erste Jahr bei diesem KfW Kredit auf jeden Fall tilgungsfrei. Bis zu einer gewählten Laufzeit von 20 Jahren kann man bis zu drei tilgungsfreie Anlaufjahre nutzen, bis zu einer Laufzeit von 35 Jahren sind es maximal fünf tilgungsfreie Anlaufjahre. Auch bei der Zinsbindung hat der Kreditnehmer mehrere Alternativen zur Auswahl. So kann zwischen einer Zinsbindung über fünf, zehn oder 15 Jahre gewählt werden. Beim KfW Darlehen in Form des Förderprogramms 124 wird der Darlehensbetrag ohne Disagio, also zu 100 Prozent, ausgezahlt. Sondertilgungen sind jederzeit kostenlos möglich.

Die Zinssätze beim KfW Kredit im Förderprogramm 124


Auch bei diesem KfW Darlehen richtet sich die Höhe der Zinsen zum einen nach der gewählten Zinsbindungsdauer und zum anderen nach der gewählten Gesamtlaufzeit des Kredites. Somit ergibt sich die folgende Zinsstaffel: Bei einer gewählten Kreditlaufzeit von 20 Jahren zahlt man momentan (Stand September 2010) bei einer fünfjährigen Zinsbindung einen Zinssatz von effektiv 2,47 Prozent. Liegt die Zinsbindung bei zehn Jahren beträgt der Zinssatz 3,14 Prozent und bei 15 Jahren Zinsbindung beträgt der Zinssatz 3,49 Prozent. Entscheidet sich der Kreditnehmer hingegen für eine Gesamtlaufzeit von maximal 35 Jahren, so muss bei einer Zinsbindung von fünf Jahren ein Zinssatz von effektiv 2,47 Prozent gezahlt werden, bei zehn Jahren Zinsbindung sind es 3,19 Prozent und bei einer Zinsbindung von 15 Jahren 3,65 Prozent. Die Bereitstellungsprovision fällt bei diesem KfW Kredit nach vier Monaten und zwei Bankarbeitstagen zum ersten Mal an und beträgt 0,25 Prozent pro nicht abgerufenem Monat. Generell kann man den Kredit bis zu 12 Monate nach Bereitstellung abrufen, wobei diese Frist auch auf 24 Monate verlängert werden kann.