KfW - ERP-Eigenkapitalstärkung

Das ERP-Beteiligungsprogramm der KfW ist vor allen Dingen dafür gedacht, dass das Antrag stellende Unternehmen seine Eigenkapitalbasis erweitern kann und daraus folgend auch bestimmte Ziele erreicht und Investitionen vorgenommen werden können. Dieser leichtere Zugang zum Eigenkapital wird dadurch erreicht, dass die KfW eine Refinanzierung des jeweiligen Beteiligungskapitalgebers, also des Investors vornimmt, und zwar durch die KfW vergebene Refinanzierungskredite. Diese stammen aus dem ERP-Beteiligungsprogramm der KfW, stellen demnach also auch eine Form von KfW-Darlehen dar. Eine Voraussetzung ist allerdings, dass eine Garantie einer Bürgschaftsbank vorgelegt werden kann. Zu den Vorteilen des Beteiligungsprogramms zählen vor allem der günstige Refinanzierungszinssatz für den Beteiligungsgeber als Anreiz für die Beteiligung als solche, die bis zu 15 Jahren andauernde Laufzeit der Refinanzierung und die Möglichkeit der Eröffnung neuer Finanzierungswege.

Förderungsfähige Maßnahmen


Es gibt eine Reihe von Maßnahmen, welche durch das ERP-Beteiligungsprogramm der KfW gefördert werden können. Bei diesen Maßnahmen kann es sich zum Beispiel um Innovationsprojekte handeln, die auch die Entwicklung und zudem auch die Vermarktung von neuen Produkten beinhalten können. Ein weiteres Beispiel stellen durchzuführende Umstellungen aufgrund eines Strukturwandels dar, ebenso werden Maßnahmen zur Errichtung, Umstellung oder der Erweiterung von Betrieben durch das KfW Programm gefördert. Ebenfalls förderfähig sind Existenzgründungen, das Antrag stellende Unternehmen muss also nicht unbedingt bereits mehrere Jahre am Markt tätig sein. Eine Kombination dieses KfW Förderprogramms mit anderen Förderprogrammen der KfW oder anderen öffentlichen Fördermitteln ist problemlos möglich.

Die Konditionen des ERP-Beteiligungsprogramms der KfW


Bezüglich der Form der Beteiligung gibt es von Seiten der KfW aus keine Bedingungen, es ist also jede Beteiligungsform „erlaubt“. Allerdings darf die Teilnahme des Investoren (Beteiligungsgebers) an etwaige auftretenden Verlusten oder an der Insolvenz nicht vertraglich ausgeschlossen werden. Im Normalfall liegt der Höchstbetrag bei einer Millionen Euro und die geplante und durchgeführt Beteiligung darf nicht oberhalb des Eigenkapitals des Antrag stellenden Unternehmens liegen. Die Laufzeit der Beteiligungs-Förderung beträgt zehn Jahre in den alten und maximal 15 Jahre in den neuen Bundesländern. Bei länger laufenden Beteiligungen ist jedoch auch eine entsprechende Verlängerung der Förderung möglich. Die Kündigung einer laufenden Beteiligung ist von Seiten des Beteiligungsnehmers aus jederzeit unter Einhaltung einer zwölfmonatigen Kündigungsfrist möglich.