KfW - ERP-Regionalförderprogramm

Mit dem speziellen ERP-Regionalförderprogramm der KfW werden Investitionen von Unternehmen gefördert, die in den so bezeichneten Regionalfördergebieten getätigt werden. Diese Gebiete sind verschiedene Regionen in Deutschland, die allgemein als strukturschwach gelten. Um gerade in diesen Regionen dennoch Investitionen von privater Seite aus zu ermöglichen, wird durch die KfW mit einem zinsgünstigen Darlehen Unterstützung gegeben. Somit wird durch diesen KfW Kredit für nicht wenige Unternehmen ein Anreiz geschaffen, in diesen strukturschwachen Regionen und nicht in strukturell ohnehin bereits starken Regionen zu investieren. Innerhalb des ERP-Regionalförderprogramms gibt es einige weitere Vorteile für den Kreditnehmer, wie zum Beispiel einen sehr günstigen Zinssatz für kleinere Unternehmen, relativ lange Laufzeiten mit zudem bis zu fünf tilgungsfreie Jahre zu Beginn der Rückzahlung dieses KfW Darlehens, sowie die Kombinierbarkeit der Mittel aus dem ERP-Regionalförderprogramm mit Mitteln aus anderen Förderprogrammen der KfW.

Die förderungsfähigen Maßnahmen des ERP-Regionalförderprogramms


Gefördert können mit diesem günstigen Darlehen der KfW Bank ausschließlich diejenigen Investitionen, die im mittel- und im langfristigen Bereich anzusiedeln sind. Es geht also bei diesem Förderprogramm nicht darum, kurzfristige Investitionen mit einer geringen „Haltedauer“ zu fördern. Wie bereits kurz erwähnt ist eine weitere Bedingung für die Förderfähigkeit der geplanten Maßnahme, dass diese in einer Region erfolgt, die „offiziell“ als strukturschwach gilt. Durch die Investition muss ferner gewährleistet sein, dass dadurch ein wirtschaftlicher Erfolg erzielt werden kann, der sich vor allem auch durch seine Nachhaltigkeit auszeichnet. Zu den förderungsfähigen Maßnahmen, die beim ERP-Regionalförderprogramms vorgenommen werden können, gehören beispielsweise der Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, der Kauf von Maschinen, Einrichtungsgegenständen (Büro- und Geschäftsausstattung), die Übernahme eines Unternehmens sowie die Finanzierung einer extern erworbenen Beratungsdienstleistung.

Die Konditionen des ERP-Regionalförderprogramms


Bei diesem KfW Darlehen sind im Gegensatz zu manch anderem KfW Kredit die Investitionen nicht zu 100 Prozent förderbar. Wie hoch der förderungsfähige Anteil ist hängt davon ab, in welchem Teil Deutschlands sich die strukturschwache Region genau befindet, in welcher dann zukünftig die geplante Investition vorgenommen werden soll. Befindet sich die Region auf dem Gebiet der alten Bundesländer, dann können im Maximum 50 Prozent der Investitionskosten gefördert werden. Befindet sich die Region auf dem Gebiet der neuen Bundesländer inklusive Berlin, dann ist eine Förderung bis zu 85 Prozent der Investitionskosten möglich. Der Höchstbetrag liegt stets bei drei Millionen Euro als KfW Darlehen im Zuge des ERP-Regionalförderprogramms. Bei den Laufzeiten des Kredites kann der Antragsteller zwischen zwei Varianten wählen, nämlich zwischen fünf und 15 Jahren. Ferner können 1-5 tilgungsfreie Anlaufjahre gewählt werden. Sind die geplanten Investitionen Bauvorhaben, so kann die Laufzeit des Darlehens auch bis 20 Jahre betragen.
Die Zinsbindung bei diesem KfW Darlehen beträgt stets zehn Jahre. Wird das Darlehen über einen längeren Zeitraum als zehn Jahre zurück gezahlt, so gilt ab dem 11. Jahr der Zinssatz für Neuzusagen beim ERP-Regionalförderprogramms. Eine Bereitstellungsprovision wird dann berechnet, wenn das zur Verfügung gestellte KfW Darlehen nicht spätestens einen Monat und zwei Tage nach Bereitstellung abgerufen wurde. Die Auszahlung der zugesagten Darlehenssumme erfolgt in vollem Umfang, also ohne einen Abschlag (Disagio). Nicht vereinbarte Tilgungen sind beim ERP-Regionalförderprogramm nicht möglich bzw. bei außerplanmäßigen Tilgungen wird von der KfW eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet. Die Zinssätze werden nach einem so genannte risikogerechtem Zinssystem festgelegt. Es kommt hier also maßgeblich auf die Bonität des Antragstellers an, welchen Zinssatz man erhält. Im besten Fall muss man derzeit (September 2010) nur einen Zinssatz von 1,56 Prozent zahlen.