Meister-BAföG durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau

Das Meister-BAföG der KfW unterstützt und fördert Personen, die in einem Beruf bereits praktische Erfahrungen gesammelt haben und sich zukünftig beruflich verbessern möchten. Während der Studienkredit oder das BAföG-Darlehen also mehr eine Förderung für theoretische Weiterbildungen sind, wird durch den KfW Kredit in Form des Meister-BAföG mehr die praktische Tätigkeit als solche gefördert. Das Meister-BAföG kann im Grunde in jeder Phase der beruflichen Weiterbildung in Anspruch genommen werden. Das gilt sowohl für Weiterbildungen und Fortbildungen als auch für einen weiterführenden Abschluss als Ziel. Als Förderung kann man sowohl ein zinsgünstiges KfW Darlehen als auch individuelle Zuschüsse erhalten. Gegenüber den beiden anderen Förderungsarten im Bereich Beruf und Bildung, nämlich dem Studienkredit und dem BAföG-Darlehen, ist das Meister-BAföG sogar unabhängig vom Alter des Antragstellers.

Die Förderbedingungen des Meister-BAföG


Gefördert durch das Meister-BAföG werden zum Beispiel Weiterbildungsmaßnahmen als Fachkraft in der gewerblichen Wirtschaft, der Industrie und des Handels, aber auch in technischen Berufen und in der Landwirtschaft. Ebenfalls gefördert werden können Weiterbildungen im Erzieher- und Altenpflege-Bereich. Zu einer Förderungsbedingung zählt unter anderem auch, dass die jeweiligen Fort- und Weiterbildungen darauf abzielen, eine Prüfung nach der Handwerksordnung, nach dem Berufsbildungsgesetz oder auch nach vergleichbaren Abschlüssen abzulegen. Ein möglicher Abschluss wäre zum Beispiel der eines Handwerksmeisters oder eines Betriebswirtes. Bezüglich des Alters gibt es keine Einschränkungen im Bezug auf die Förderfähigkeit. Eine weitere Vorgabe gibt es hingegen noch bezüglich der Staatsangehörigkeit. Erhalten können das KfW Darlehen in Form des Meister-BAföG`s alle deutschen Staatsangehörigen und nicht-deutsche Staatsbürger mit einer Perspektive, dauerhaft in Deutschland wohnen/arbeiten zu können.

Die Konditionen des Meister-BAföG


Das Meister-BAföG wird in der Form ausgezahlt, dass man einen monatlichen Betrag zum Lebensunterhalt hinzu bekommt. Dieser Betrag setzt sich auf der einen Seite aus einem KfW Darlehen und auf der anderen Seite aus einem Zuschuss zusammen. Bei der Berechnung des auszuzahlenden „Unterhaltsbetrages“ werden einige Faktoren berücksichtigt. Dazu zählen vor allem das eigene Einkommen, das vorhandene Vermögen, die Anzahl der Kinder und der Familienstand. Einen Zuschuss von 30,5 Prozent im Bezug auf alle Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erhält man als Zuschuss, den man nicht zurück zahlen muss. Darüber hinaus bekommt man für den „fehlenden“ Differenzbetrag ein zinsgünstiges KfW Darlehen. Die Höchstgrenze des KfW Kredites liegt aktuell bei 10.266 Euro. Zudem kann man auch noch ein KfW Darlehen im Bereich Meister-BAföG für die Kosten der fachpraktischen Arbeit erhalten. Mit diesem Darlehen können allerdings maximal die Hälfte dieser anfallenden Kosten finanziert werden, höchstens 1.534 Euro. Die Förderung läuft über einen Zeitraum von maximal 36 Monaten bei Vollzeitmaßnahmen und maximal 48 Monaten bei Teilzeitmaßnahmen. Auch beim Meister-BAföG ist der Zinssatz dieses KfW Kredites variabel und richtet sich nach dem 6-Monats-EURIBOR. Die Zahlung der Zinsen wird während er Fortbildungsmaßnahme von Bund und Ländern übernommen und auch noch innerhalb der zweijährigen tilgungsfreien Zeit nach Abschluss der Maßnahme. Der noch bis zum 30. September 2010 gültige Zinssatz liegt bei 2,66 Prozent.