KfW Standardprogramm für Kommunen

Neben dem zeitlich befristeten Sonderprogramm „Kommunal investieren“ bietet die KfW in diesem Bereich auch ein gleichnamiges Standardprogramm an. Auch mit diesem Programm können die Kommunen verschiedene Investitionen finanzieren, die zur Verbesserung in einigen Bereichen führen können. Ein Schwerpunkt liegt sicherlich auch auf die Förderung von neuen Ideen, die von der Umsetzung her durch diesen günstigen KfW-Kredit verwirklicht werden können. Ein weiterer Vorteil dieses Förderprogramms der KfW besteht in der langfristigen Zinsbindung bei diesem KfW-Kredit, denn dadurch gewinnt die Kommune als Kreditgeber eine Kalkulationssicherheit, da sich der Zinssatz über mindestens zehn Jahre hinweg nicht ändert. Somit kann man im Haushalt langfristig diese Ausgaben mit einem festen Betrag einrechnen.

Die förderungsfähigen Maßnahmen


Mit dem Standardprogramm 148 können verschiedene Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur der jeweiligen Kommune finanziert werden. In welche Bereiche die Investitionen „fließen“ können, sollen die folgenden Beispiele aufzeigen. So können zum Beispiel Investitionen im Bereich allgemeine Verwaltung, öffentliche Sicherheit und Ordnung, Wissenschaft & Technik, Stadt- & Dorfentwicklung inklusive Tourismus sowie in die Ver- und Entsorgung getätigt werden. Ferner können mit den Mitteln aus diesem KfW-Darlehen auch Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Infrastruktur durchgeführt werden, zum Beispiel Modernisierung oder die Sanierung von Krankenhäusern und Schulen oder Verbesserungen im Bereich Kindergärten und Altenpflegeheimen. Auch wenn im Bereich der kommunalen Verkehrsinfrastruktur, also vor allem im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs, Investitionen getätigt werden sollen ist das durch den KfW Kredit aus dem Förderprogramm „Kommunal investieren“ möglich.

Die Konditionen des KfW Darlehens


Seit dem 1. Oktober 2010 kann der KfW Kredit, der im Rahmen dieses Förderprogramms vergeben wird, maximal 25 Millionen Euro betragen. Zuvor war eine Darlehenssumme von „nur“ maximal zehn Millionen Euro möglich. Dabei können bis zu 100 Prozent der zu tätigenden Investitionen finanziert werden, es muss demnach kein Eigenanteil wie beim gleichnamigen Sonderförderprogramm vorhanden sein. Der Kreditbetrag lässt sich jederzeit aufstocken, sofern das zu finanzierende Vorhaben noch nicht endgültig abgeschlossen ist. Bei der Kreditlaufzeit kann man zwischen bis zu 20 oder bis zu 30 Jahren wählen, wobei dann jeweils ein Zeitraum von drei bzw. fünf tilgungsfreien Anlaufjahren zu vereinbaren ist. Bezüglich der Zinsbindung kann zwischen zehn und 20 Jahren gewählt werden, wobei sicherlich zur Zeit aufgrund der extrem niedrigen Zinsen eine Zinsbindung von 20 Jahren zu empfehlen ist. Die Zinssätze sind nach dem risikogerechtem Zinssystem gestaffelt und bewegen sich im Oktober 2010 zwischen 3,19 und 8,14 Prozent, je nach Bonität und Laufzeit.